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Vergütung

Viele Mandanten befürchten, sich einen Anwalt nicht leisten zu können. Deshalb stellen sie sich häufig auch die Frage: „Brauche ich überhaupt einen Anwalt?“

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie eine Beratung?

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie eine Beratung? Dann rufen Sie an unter 089 41 61 56 44.

Scheuen Sie sich nicht davor, Kontakt zu mir aufzunehmen. Ich werde Ihnen zunächst gern kurz erläutern, welche Kosten auf Sie zukommen.

Die erste telefonische Kontaktaufnahme ist für meine – potentiellen – Mandanten völlig unverbindlich und kostenfrei.

Sicherlich kann eine erste Ersteinschätzung der Kosten keine Beratung ersetzen kann, sondern Ihnen nur ermöglichen, sich schnell darüber zu informieren, ob es sinnvoll ist, zum Anwalt zu gehen.

Meine Vergütung hängt vom jeweiligen Fall ab. Dabei erfolgt eine Abrechnung entweder aufgrund einer individuellen schriftlichen Vergütungsvereinbarung, die ich vorher mit Ihnen treffe oder auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Nach § 49b BRAO ist es nicht gestattet, geringere Gebühren zu vereinbaren oder zu fordern als das RVG vorsieht, soweit dieses nichts Anderes bestimmt.

Grundsätzlich sind Sie als Auftraggeber/in dazu verpflichtet, meine Vergütung selbst auszugleichen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, helfen ich Ihnen gern bei der Frage Ihres Versicherungsumfangs.

Vergütungsvereinbarung

Soweit ich Sie ständig berate, aber auch in anderen Fällen, bieten ich Ihnen gern eine individuelle Vergütungsvereinbarung an.

Üblicherweise rechne ich in diesem Fall auf Basis einer Stundenvergütung ab. Dabei wird ein stündlicher Festbetrag oder auch bestimmtes Zeitkontingent vereinbart. Für einzelne Fälle bietet sich auch ein Pauschalbetrag an.

Nach meiner Erfahrung ist eine Vergütungsvereinbarung für Sie wie für mich die bessere Variante, da ihr eine Mischkalkulation zugrunde liegt, die Ihnen die Freiheit gibt, auch bei hohen Werten ein überschaubares Kostenverhältnis zu wahren.

Damit Sie stets einen genauen Überblick haben, erhalten Sie von mir laufend eine genaue Aufstellung des angefallenen Aufwandes. Durch meine Spezialisierung und ständige Fortbildungen bin ich in der Lage, auch schwierige Fälle in einem für Sie wirtschaftlichen Rahmen zu bearbeiten.

Als spezialisierte Fachanwaltskanzlei berechne ich in der Regel ein Stundenhonorar zwischen 250,00 € und 350,00 € netto die Stunde.

Gerne unterbreite ich Ihnen hierzu ein individuelles Angebot.

Rechtsschutzversicherungen

Im Arbeitsrecht sind Rechtsschutzversicherungen häufig zu finden. In der Regel unterhalten eher Arbeitnehmer als Arbeitgeber eine Rechtsschutzversicherung.
In aller Regel ist zunächst mit der Rechtsschutzversicherung zu klären, ob sie die Kosten für den einzelnen Fall übernimmt. Hierbei übernehme ich gerne die Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer und hole für Sie eine sog. Rechtsschutzzusage ein.

Über Rechtsschutzversicherungen

Rechtsschutzversicherungen werben oft mit eigenen Anwälten. Bedenken Sie dabei, dass Sie nicht sicher wissen, ob diese Anwälte tatsächlich unabhängig nur Sie beraten oder diese Anwälte bestimmte Vereinbarungen mit den Rechtsschutzversicherern abgeschlossen haben.

Das kann möglicherweise zu einer besonderen Verbundenheit der Anwälte zur Versicherung führen. Es stellt sich die Frage, ob der Anwalt dann tatsächlich nur Ihre Interessen im Auge hat oder auch die der Rechtsschutzversicherung. Die nämlich ist daran interessiert, möglichst wenig Kosten übernehmen zu müssen.

Die Rechtsschutzversicherung ist zu allererst einmal der Vertragspartner des Mandanten. Sie ist dazu da, für die Kosten einzustehen, wenn der Mandant einen Anwalt in Anspruch nehmen muss. Wie jede Versicherung ist auch die Rechtsschutzversicherung ein Wirtschaftsunternehmen, das darauf achtet, möglichst wenig Geld auszugeben.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit ein Rechtsanwalt einer Rechtsschutzversicherung den Versicherungsnehmer/Mandanten tatsächlich unabhängig beraten kann, wenn er letztlich für die Rechtsschutzversicherung tätig ist.

Wenn Sie mit Sicherheit eine unabhängige Beratung wünschen, ist es immer sinnvoll, einen anderen Rechtsanwalt zu kontaktieren, als Ihre Rechtsschutzversicherung vorschlägt. Selbst wenn die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme für einen Fall zunächst ablehnen sollte, muss das nicht das letzte Wort sein. Häufig kommt es vor, dass das Nachhaken durch einen Anwalt dazu führt, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten doch übernehmen muss.

Ich arbeite mit keiner bestimmten Rechtsschutzversicherung zusammen und bin daher unabhängig. Als unabhängiger Berater möchte ich mich gegenüber keiner Rechtsschutzversicherung verpflichten, sondern meine Unabhängigkeit erhalten.

Prozesskostenhilfe

Sollten Sie ein geringes Einkommen beziehen, so haben Sie eventuell Anspruch auf Prozesskostenhilfe, die ich selbstverständlich für Sie beantragen werde, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

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