Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Unterhaching – Markus Maximilian Zametzer
Als Anwalt für Arbeitsrecht in Unterhaching, südlich von München gelegen, berate ich Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer, wie auch kleinere Unternehmen zu sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Markus Maximilian Zametzer
Rechtsanwalt
(089) 41 61 56 44
- Hohe Spezialisierung
- Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Persönliche Beratung und Begleitung
- Optimale Anbindung nach München
Mit meiner langjährigen Erfahrung, mit meinem fundierten Wissen als Fachanwalt sowie meinem hohen Qualitätsanspruch stehe ich meinen Mandanten als Anwalt für Arbeitsrecht in Unterhaching zur Seite. In meiner Kanzlei werden Sie individuell von mir persönlich beraten.
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mehr als nur lästig und unangenehm – sie sind zermürbend und kosten wertvolle Zeit. Die Situation ist für Arbeitnehmer immer sehr belastend. Es geht um die wirtschaftliche Existenz, die Karriere und die Anerkennung der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber. Ein Anstellungsverhältnis, in dem es zu Streitigkeiten kommt, stört den Betriebsablauf und bindet wichtige Kapazitäten des Arbeitgebers. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen können sich dies oft nicht leisten.
Beide Seiten tun gut daran, auf einen externen Partner zu vertrauen, der mit der rechtlich komplizierten Materie umzugehen weiß und gleichzeitig den Druck abfängt. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist wegen seiner Spezialisierung und damit verbundenen vertieften Kenntnisse richtige Ansprechpartner. Als Anwalt für Arbeitsrecht in der Nähe von München, berate ich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Bereichen. Meine anwaltliche Beratung umfasst das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht. Ich vertrete meine Mandanten vor den Arbeitsgerichten (AG), den Landesarbeitsgerichten (LAG) und dem Bundesarbeitsgericht (BAG).
Im Rahmen meiner Tätigkeit als Schuldnerberater in München komme ich regelmäßig an die Grenzen meiner Expertise, zB. wenn es um strafrechtlich relevante Themen geht. In der Vergangenheit habe ich meine Mandanten daher gerne an Herrn Zametzer weiterempfohlen, wenn es um die Abwehr von zivil- oder strafrechtlichen Klagen ging. Sie waren hier stets rundum zufrieden und gut beraten. Ich kann Herrn Zametzer daher uneingeschränkt und guten Gewissens weiterempfehlen.
Ihre Vorteile
Spezialisierung auf Arbeitsrecht
Die Spezialisierung auf das Arbeitsrecht gewährleistet eine kompetente und vor allem schnelle Lösung der Anliegen meiner Mandanten. Der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ wurde mir verliehen, da ich mich wegen meiner besonderen theoretischen Kenntnisse und wegen meiner besonderen praktischen Erfahrung qualifiziert habe.
Wissensvorsprung
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht habe ich der der Rechtsanwaltskammer München laufend die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen nachzuweisen. So ist sichergestellt, dass mein Spezialwissen im Arbeitsrecht ständig auf dem neuesten Stand ist.
Fachanwalt
Anders, als bei der Angabe von Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkten, die auf eigener Einschätzung des jeweiligen Rechtsanwaltes beruhen, liegt der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht die Beurteilung eines unabhängigen Gremiums der Rechtsanwaltskammer zugrunde.
Optimale Anbindung
Suchen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht in Unterhaching? Meine Kanzlei befindet sich in Unterhaching, südlich von München. Die nahegelegene S-Bahn-Station Unterhaching ermöglicht eine optimale Anbindung.
Benötigen Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Unterhaching?
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Unterhaching berate und betreue ich sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber. Profitieren auch Sie von meinen Erfahrungen und vereinbaren Sie einen Termin unter 089 41 61 56 44 oder per Mail an mail@zametzer-law.de.
Meine Leistungen im Arbeitsrecht
Beratung & Begleitung
Als Anwalt für Arbeitsrecht in München Süd begleite ich seit Jahren arbeitsrechtliche Fälle in der außergerichtlichen Beratung und prozessualen Vertretung, sowohl vor dem Arbeitsgericht München und dem Landesarbeitsgericht München, als auch bundesweit an allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber schaffe ich Rechtssicherheit bereits vor der Einstellung von Arbeitnehmern, von der Ausarbeitung des Arbeitsvertrages über die Gestaltung des laufenden Arbeitsverhältnisses bis hin zu einer etwaigen Aufhebung oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Für Arbeitnehmer
Bei der Beratung von Arbeitnehmern stehen neben der Gestaltung von Arbeitsverträgen besonders der Kündigungsschutz und die Verhandlung von Abfindungen im Vordergrund. Kurze Fristen nach Erhalt einer etwaigen Kündigung machen rasches Handeln erforderlich.
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Was kann ich im Individualarbeitsrecht für Sie tun?
Das Individualarbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer.
Grundlagen eines Arbeitsverhältnisses
Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind mit dem Arbeitsvertrag an sich und dessen Zustandekommen verbunden. Ich unterstütze Sie bei den Grundvoraussetzungen jeglichen Arbeitsverhältnisses, indem ich z.B.
- Arbeitsverträge ausarbeite
- Bei der rechtlichen Gestaltung des laufenden Arbeitsverhältnisses helfe
- Möglichkeiten der Befristung eines Arbeitsvertrags prüfe
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben in einem Arbeitsverhältnis jeweils bestimmte Pflichten. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Zahlung des Arbeitsentgelts. Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Erbringung der Arbeitsleistung. In diesen Hauptleistungspflichten stecken viele einzelne Details, über die es zu Streitigkeiten kommen kann. Ich berate u.a. zu
- Gehalts- und Urlaubsansprüchen, Urlaubsabgeltung, Urlaubsgeld
- Teilzeitverlangen / Elternteilzeitverlangen
- Versetzungen / Umsetzungen
- Abmahnungen bei Fehlverhalten des Arbeitnehmers
- Bonuszahlungen
Kündigung
Häufig wollen oder müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Zusammenarbeit beenden. Die Parteien kündigen aus den unterschiedlichsten Gründen. Damit eine Kündigung wirksam ist, müssen gewisse rechtliche Vorgabe eingehalten werden. Ich helfe Ihnen, indem ich
- Kündigungsmöglichkeiten prüfe
- Kündigungsschreiben entwerfe
- Kündigungen jeglicher Art abwehre (fristlose außerordentliche Kündigung, ordentliche Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung)
- Die Vertretung bei einer Kündigungsschutzklage übernehme
Aufhebungsvertrag
Um ein Arbeitsverhältnis zu beenden, bedarf es nicht immer einer Kündigung. Die Parteien können sich auch „weicher“ trennen, indem sie einen Aufhebungsvertrag schließen. Dieser hat stets weitreichende Folgen, sodass jede Nuance in der Formulierung sehr wichtig ist. Ich prüfe für Sie daher
- Feinheiten der Aufhebungsvereinbarung
- Einzelheiten eines Abwicklungsvertrags
- und verhandele Abfindungszahlungen
Arbeitsrecht für Führungskräfte
Für die Führungsebenen eines Unternehmens gelten oftmals komplexere Regelungen im Hinblick auf ein Anstellungsverhältnis. Im Rahmen der Zusammenarbeit und der Verträge müssen Besonderheiten beachtet werden. Ich berate Sie zu
- Geschäftsführeranstellungsverhältnissen
- Dienstverträgen für Vorstände und Geschäftsführer
- Anstellungsverträgen für leitende Angestellte
Leiharbeit
Heutzutage ist die Leiharbeit eine vielgenutzte Beschäftigungsform. Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben bedacht und Mindestarbeitsbedingungen erfüllt werden. Ich achte mit Ihnen u.a. auf die
- Erfüllung des Equal Pay-Grundsatzes
- Einhaltung der Höchstüberlassungsdauer
- Gewährleistung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
Was kann ich im Kollektivarbeitsrecht für Sie tun?
Das kollektive Arbeitsrecht ist das Recht, das die Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, sowie zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden als Tarifvertragsparteien regelt. Beim kollektiven Arbeitsrecht steht das Wohl des Arbeitnehmers im Mittelpunkt. Unterschiedlichste Gremien und rechtliche Mittel sollen die Rechte der Belegschaft wahrnehmen und sichern. Dabei ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten vorgesehen und gewollt. Stehen sich Parteien mit unterschiedlichen Positionen zu Arbeitsbedingungen und Arbeitsentgelten gegenüber, liegt es in der Natur der Sache, dass es zu Uneinigkeiten kommt.
Das Betriebsverfassungsrecht
Hierin werden der Umfang der Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer an mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten eines Unternehmens geklärt. Das Organ, das die Interessen der Arbeitnehmer vertritt, ist der Betriebsrat. Ich berate Sie u.a. Bei:
- Themen der Betriebsratswahl
- Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats
- Einigungsstellenverfahren, auch als Beisitzer
Die Betriebsvereinbarung
Hierbei handelt es sich um einen schriftlichen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Darin werden betriebsinterne Angelegenheiten geregelt, die zum Zuständigkeitsbereich des Betriebsrats gehören. Ich unterstütze Sie z.B. bei
- der Gestaltung von und Beratung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen, z.B. zu Arbeitszeitmodellen und Pausenregelungen, Anwesenheitspflichten, genutzten Technik- und Softwarelösungen und der betrieblichen Altersversorgung oder des betrieblichen Vorschlagwesens
- Mitwirkung bei der Erstellung und Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen einschließlich der finanziellen Dotierung eines Sozialplans oder den sozialen Auswahlkriterien für eine etwaige Sozialauswahl
- Begleitung von Restrukturierungsprozessen
Das Tarifvertragsrecht
Der Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber oder einem Arbeitgeberverband und der jeweils zuständigen Gewerkschaft. Ich helfe Ihnen etwa bei
- der Vorbereitung und Durchführung von Tarifverhandlungen zu Entgelterhöhungen oder Änderungen wesentlicher Arbeitsbedingungen
- und berate Gewerkschaften zu grundsätzlichen Rechtsfragen der Industriepolitik und strategischen Ausrichtung der Tarifentwicklung, insbesondere im Rahmen von Standortsicherungen und Rationalisierungsschutzabkommen.
Das Arbeitskampfrecht
Das Arbeitskampfrecht beinhaltet bestimmte Instrumente, mit deren Hilfe die Belegschaft kollektiven Druck ausüben kann, um Forderungen Nachdruck zu verleihen. An erster Stelle steht hier die kollektive Arbeitsverweigerung, der Streik. Ich bespreche mit Ihnen z.B.
- die Vorbereitung und Durchführung von Arbeitskämpfen
- die Vorbereitung der Arbeitskampftaktik
- die Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im Rahmen des Arbeitskampfes zur Wahrung aller denkbaren Rechte und Möglichkeiten
Über Rechtsanwalt Zametzer
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und dem Referendariat im Bezirk des Landgerichts München habe ich zunächst in der Wirtschaft gearbeitet und dann im Jahr 2003 meine eigene Kanzlei gegründet. Schon früh habe ich mich entschlossen, das zu tun, was ich wirklich gut kann, Arbeitsrecht und Strafrecht! Ich bin nahezu ausschließlich in diesen Bereichen sowie ausgewählten Bereichen des allgemeinen Zivilrechts tätig.
Kontakt
Rechtsanwalt Markus Maximilian Zametzer