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Betriebsübergang nach §613a BGB: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssen

Betriebsübergang nach §613a BGB: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssen

Ein Betriebsübergang nach § 613a BGB tritt auf, wenn ein Betrieb oder Teil davon an einen neuen Inhaber übergeht. Arbeitsverträge bleiben unverändert bestehen, der neue Arbeitgeber übernimmt alle Rechte und Pflichten. Eine Informationspflicht besteht für Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern. Ein Widerspruchsrecht erlaubt es den Arbeitnehmern, den Übergang abzulehnen.

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