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Ihr Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt für Strafrecht · Kanzlei seit 2003

Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich meinen Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens zur Seite – von der ersten Ladung bis zum Abschluss des Verfahrens. Persönlich, diskret und mit langjähriger Erfahrung.

Markus Zametzer

Ihr Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt für Strafrecht · Kanzlei seit 2003

Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich meinen Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens zur Seite – von der ersten Ladung bis zum Abschluss des Verfahrens. Persönlich, diskret und mit langjähriger Erfahrung.

Fachanwalt-Titel

verliehen durch die Rechtsanwaltskammer München

Persönliche Beratung

Sie sprechen immer direkt mit Herrn Zametzer

Sofortige Reaktion

Im Strafverfahren zählt jede Stunde

Bayerische Strafverteidiger

Mitglied der Initiative Bayerischer Strafverteidiger e.V.

Ihr Strafverteidiger – diskret, erfahren, persönlich

Eine Strafanzeige, eine Vorladung zur Vernehmung oder gar eine Festnahme – das sind Situationen, die Menschen in ihrer persönlichen und beruflichen Existenz erschüttern können. Auch für Angehörige sind solche Momente belastend und voller Unsicherheit.

Als Fachanwalt für Strafrecht berate und verteidige ich meine Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts. Dabei profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung und einer individuellen, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Beratung. Ich vertrete meine Mandanten vor dem Amtsgericht, dem Landgericht und bundesweit vor allen Strafgerichten – vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision.

Schon im Ermittlungsverfahren nehme ich für Sie Akteneinsicht in die Ermittlungsakte und erarbeite gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie für Ihre Verteidigung.

Das Wichtigste zuerst: Schweigen Sie.

Sie sind nicht verpflichtet, Aussagen gegenüber der Polizei zu machen. Das Schweigerecht ist eines Ihrer stärksten Rechte im Strafverfahren. Nutzen Sie es konsequent. Selbst scheinbar harmlose Aussagen können später gegen Sie verwendet werden. Kein einziges Wort ohne Anwalt.

Auf einen Blick

✓ Fachanwalt für Strafrecht – Verliehen durch die Rechtsanwaltskammer München

✓ Fachanwalt für Arbeitsrecht – Zwei Fachanwaltstitel aus einer Kanzlei

✓ Sofort erreichbar – Im Strafverfahren zählt jede Stunde

✓ Kanzlei seit 2003 – Über 20 Jahre Erfahrung in Unterhaching bei München

Mitglied der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.

Mitglied im Deutschen Anwaltverein

Wer sich an mich wendet

Als Strafverteidiger berate ich Mandanten in allen Lebenssituationen – ob Ersttäter, Beschuldigte in laufenden Ermittlungsverfahren oder Angehörige, die Unterstützung suchen.

Unterstützung für Beschuldigte & Angeklagte

Beschuldigte & Angeklagte

  • Verteidigung im gesamten Strafverfahren
  • Akteneinsicht bereits im Ermittlungsverfahren
  • Strategieentwicklung vor der Vernehmung
  • Vertretung vor Amts- und Landgerichten
  • Haftbeschwerde und Haftprüfung
Unterstützung für Angehörige & Betroffene

Angehörige & Betroffene

  • Beratung wenn ein Familienmitglied festgenommen wurde
  • Unterstützung bei Hausdurchsuchungen
  • Information über Rechte und Verfahrensablauf
  • Begleitung durch das gesamte Verfahren
  • Ansprechpartner für alle Fragen

Meine Leistungen im Strafrecht

Ich verteidige Sie in allen Bereichen des Strafrechts – außergerichtlich und vor Gericht. Alle Mandate bearbeite ich persönlich.

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Allgemeines Strafrecht & Strafverteidigung

Zum allgemeinen Strafrecht gehören die Delikte des Strafgesetzbuchs. Der Begriff darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Verurteilung weitreichende Folgen in Form von Geldstrafe, Bewährungsstrafe oder Haftstrafe haben kann. Eine Ladung zur polizeilichen Vernehmung sollte daher stets ernst genommen werden.

Als Ihr Strafverteidiger nehme ich schon im Ermittlungsverfahren Akteneinsicht und strebe wenn möglich die Einstellung des Verfahrens oder den Erlass eines Strafbefehls an – so kann Ihnen die belastende öffentliche Hauptverhandlung vor Gericht erspart bleiben.

Häufige Delikte:

  • Diebstahl (§ 242 StGB)
  • Unterschlagung (§ 246 StGB)
  • Hehlerei (§ 259 StGB)
  • Betrug (§ 263 StGB)
  • Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
  • Körperverletzung (§§ 223, 224, 226, 229 StGB)
  • Raub (§ 249 StGB)
  • Erpressung (§ 253 StGB)

Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stellt den unerlaubten Umgang mit Drogen unter Strafe – von Besitz und Anbau bis zu Handel und Einfuhr. Zu den Betäubungsmitteln gehören unter anderem Cannabis, Amphetamin, Methamphetamin, Heroin, Kokain und Ecstasy.

Das Betäubungsmittelstrafrecht sieht hohe Strafen vor, lange Haftstrafen sind möglich. Werden größere Mengen sichergestellt, gehen Polizei und Staatsanwaltschaft meist von gewerbsmäßigem Handel aus. Selbst dann, wenn Beschuldigte die Drogen nur für den Eigenverbrauch besessen haben, drohen schwerwiegende Konsequenzen.

Ich prüfe, ob Staatsanwaltschaft oder Gericht von der Strafverfolgung absehen können – etwa bei geringer Schuld oder geringen Mengen. Bei größeren Mengen wirke ich auf ein möglichst niedriges Strafmaß hin.

Häufige Delikte:

  • Besitz
  • Handel und Einfuhr
  • Anbau und Herstellung
  • Beschaffungskriminalität

Jugendstrafrecht

Ist Ihr Kind in ein Strafverfahren verwickelt, ist das für die ganze Familie eine Ausnahmesituation. Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht. Im Vordergrund steht nicht die Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke.

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) gilt für Täter zwischen 14 und 17 Jahren und unter bestimmten Voraussetzungen für Heranwachsende bis 21 Jahren. Mögliche Sanktionen reichen von Erziehungsmaßnahmen und Auflagen über Jugendarrest bis zur Jugendstrafe.

Ich kenne die besonderen Regeln des Jugendstrafrechts und setze mich für das bestmögliche Ergebnis für Ihr Kind ein – und stehe Ihnen als Familie während des gesamten Verfahrens zur Seite.

Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrechtliche Ermittlungen richten sich häufig gegen Geschäftsführer, Vorstände, Bereichs- und Abteilungsleiter. Oft stehen Vorwürfe wie Betrug, Untreue, Insolvenzverschleppung oder Korruption im Raum. Für Unternehmen und ihre Leitungsorgane können solche Verfahren existenzgefährdend sein.

Frühzeitiger anwaltlicher Beistand ist entscheidend – möglichst schon bevor Sie eine Vorladung zur Vernehmung erhalten. Je früher ich die Ermittlungsakte kenne, desto besser kann ich Ihre Verteidigung aufbauen.

Typische Deliktsbereiche:

  • Betrug (§ 263 StGB)
  • Untreue (§ 266 StGB)
  • Bestechung und Korruption
  • Insolvenzverschleppung
  • Steuerhinterziehung
  • Urheberrechtsverstöße
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Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft ist keine Strafe, sondern eine Sicherungsmaßnahme – doch sie ist einschneidend, für Sie und Ihre Familie. Jede Stunde zählt.

U-Haft kann nur angeordnet werden, wenn ein dringender Tatverdacht vorliegt, mindestens ein Haftgrund besteht (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr) und die Maßnahme verhältnismäßig ist.

Was ich sofort für Sie tue:

  1. Ich kontaktiere sofort die Polizei und weise auf Ihr Schweigerecht hin.
  2. Ich besuche Sie schnellstmöglich in der Haftanstalt oder im Polizeirevier.
  3. Ich bereite Sie auf den Termin beim Haftrichter vor.
  4. Ich prüfe alle Möglichkeiten zur Außervollzugsetzung: Kaution, Meldeauflagen, Passabgabe.
  5. Ich lege wenn nötig Haftbeschwerde ein und beantrage regelmäßige Haftprüfungen.
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Hausdurchsuchung

Wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor Ihrer Tür steht, sind Ruhe und ein klarer Kopf entscheidend. Sie haben auch in dieser Situation Rechte – und ich helfe Ihnen, sie zu nutzen.

Was Sie tun sollten:

  • Ruhe bewahren und die Beamten einlassen – Widerstand ist strafbar
  • Den Durchsuchungsbeschluss anfordern und fotografieren – Aktenzeichen, Namen und Uhrzeit notieren
  • Sofort einen Anwalt anrufen
  • Keine Aussagen machen – freundlich aber bestimmt: „Ich spreche erst mit meinem Anwalt.“
  • Das Beschlagnahmeverzeichnis genau prüfen und nichts ohne Lektüre unterschreiben

Nicht jede Hausdurchsuchung ist rechtmäßig. Liegt kein richterlicher Beschluss vor und bestand keine Gefahr im Verzug, ist die Durchsuchung unzulässig. Formelle Fehler im Beschluss können dazu führen, dass gewonnene Beweise nicht verwendet werden dürfen. Ich prüfe das für Sie.

Bei Festnahme oder Hausdurchsuchung?

Rufen Sie mich sofort an!

 

Fazit

Von der ersten Anfrage bis zum Abschluss begleite ich Sie persönlich durch jeden Schritt.

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Schweigen ist Ihr stärkstes Recht – nutzen Sie es konsequent und rufen Sie sofort einen Anwalt an.

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Bei Untersuchungshaft zählt jede Stunde. Ich handele sofort und prüfe alle Wege zur schnellen Entlassung.

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Nicht jede Hausdurchsuchung ist rechtmäßig. Formelle Fehler können Beweise unverwertbar machen.

Im Betäubungsmittelstrafrecht sind hohe Strafen möglich – frühzeitige anwaltliche Beratung kann das Schlimmste abwenden.

Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.

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Ich setze mich für das bestmögliche Ergebnis für Ihr Kind ein.

Im Wirtschaftsstrafrecht ist frühzeitiger Beistand entscheidend – möglichst bevor eine förmliche Vorladung kommt.

Ihr Weg zur rechtlichen Lösung

1

Schritt 1

Kontaktaufnahme:

Rufen Sie an oder schreiben Sie mir – ich melde mich zeitnah persönlich bei Ihnen.

2

Schritt 2

Erstberatung:

Ich analysiere Ihre Situation, erkläre was Sie erwartet und welche Handlungsoptionen Sie haben.

3

Schritt 3

Strategie:

Ich nehme Akteneinsicht, entwickle Ihre individuelle Verteidigungsstrategie und bereite Sie auf alle Schritte vor.

4

Schritt 4

Verteidigung:

Ich vertrete Sie konsequent – im Ermittlungsverfahren, bei der Hauptverhandlung und wenn nötig in der Revision.

Über den Anwalt

Rechtsanwalt Markus M. Zametzer

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Arbeitsrecht

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und dem Referendariat im Bezirk des Landgerichts München habe ich im Jahr 2003 meine Kanzlei in Unterhaching gegründet – in unmittelbarer Nähe zu München, optimal erreichbar über die S-Bahn.

In meiner Kanzlei werden Sie individuell von mir persönlich beraten. Sie erhalten die volle Aufmerksamkeit, die Ihr Fall verdient. Mein Ziel ist es, Ihnen schnell Klarheit zu verschaffen und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu erarbeiten.

Fachanwalt für Strafrecht

Verliehen durch die RAK München

Bayerischer Strafverteidiger

Mitglied der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Verliehen durch die RAK München

Kanzlei seit 2003

Unterhaching bei München

Über den Anwalt

Rechtsanwalt Markus M. Zametzer

Rechtsanwalt Markus M. Zametzer

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Arbeitsrecht

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und dem Referendariat im Bezirk des Landgerichts München habe ich im Jahr 2003 meine Kanzlei in Unterhaching gegründet – in unmittelbarer Nähe zu München, optimal erreichbar über die S-Bahn.

In meiner Kanzlei werden Sie individuell von mir persönlich beraten. Sie erhalten die volle Aufmerksamkeit, die Ihr Fall verdient. Mein Ziel ist es, Ihnen schnell Klarheit zu verschaffen und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu erarbeiten.

Fachanwalt für Strafrecht

Verliehen durch die RAK München

Bayerischer Strafverteidiger

Mitglied der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.

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Unterhaching bei München

Das sagen unsere zufriedenen Mandanten

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Mehr Informationen

FAQ – Strafrecht

Muss ich bei einer Polizeibefragung Aussagen machen?

Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Warten Sie auf anwaltlichen Beistand, bevor Sie sich äußern.

Was tue ich, wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht?

Bleiben Sie ruhig, lassen Sie die Beamten herein und fordern Sie den Beschluss. Notieren Sie Aktenzeichen und Namen – und rufen Sie sofort mich an. Machen Sie keine Aussagen zur Sache.

Wann wird Untersuchungshaft angeordnet?

U-Haft setzt einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus (Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr). Mit einem erfahrenen Strafverteidiger lassen sich oft mildere Alternativen durchsetzen.

Was passiert, wenn ich eine Vorladung zur Vernehmung erhalte?

Kontaktieren Sie mich, bevor Sie erscheinen. Ich kläre mit Ihnen, was Sie sagen dürfen, was Sie verschweigen sollten und wie wir gemeinsam am besten vorgehen.

Wie lange kann Untersuchungshaft dauern?

Bei einfachen Straftaten grundsätzlich maximal sechs Monate. Bei schweren Straftaten kann sie länger dauern. Mit einer Haftbeschwerde oder regelmäßigen Haftprüfungen wirken wir auf eine Verkürzung hin.

Was kostet die Strafverteidigung?

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gegenstandswert des Verfahrens. In einem ersten Gespräch erkläre ich Ihnen transparent, was auf Sie zukommt.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie oder ein Angehöriger stehen vor einem Strafverfahren oder brauchen Unterstützung? Rufen Sie mich an. Ich berate Sie vertraulich, persönlich und ohne Umwege. Ich melde mich persönlich bei Ihnen.

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Markus Maximilian Zametzer

Kontaktdaten:

Biberger Str. 26, 82008 Unterhaching

Tel. 089 41 61 56 44
Fax 089 41 61 56 45
Mail: mail@zametzer-law.de
Web: www.zametzer-law.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 09:00 bis 18:00 Uhr

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Montag bis Freitag: 09:00 bis 18:00 Uhr

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