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Strafantrag Körperverletzung: Bei einer Körperverletzung werden nicht immer strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen, so dass Betroffene selbst einen Strafantrag wegen Körperverletzung stellen müssen.

Strafantrag Körperverletzung

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Anders ist dies bei anderen Arten von Körperverletzungsdelikten, die bei Bekanntwerden durch Polizei und Staatsanwaltschaft ohne Strafantrag verfolgt werden.

Doch was ist überhaupt eine Körperverletzung? Und wann muss ich einen Strafantrag stellen?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Markus Maximilian Zametzer klärt in diesem Beitrag über diese Fragen auf.

Er erklärt außerdem, warum nicht jede Körperverletzung auch sofort durch die Strafverfolgungsbehörden angeklagt wird.

Inhalt

    1. Was bedeutet Körperverletzung?
    2. Was ist eine einfache Körperverletzung?
    3. Ist ein Faustschlag eine Körperverletzung?
    4. Ist eine Körperverletzung ein Antragsdelikt?
    5. Strafantrag Körperverletzung: Wer kann Strafantrag stellen?
    6. Warum stelle ich einen Strafantrag?
    7. Wie lange kann man einen Strafantrag stellen?
    8. Was passiert, wenn man einen Strafantrag gestellt hat?
    9. Strafantrag Körperverletzung: Kann ein Strafantrag zurückgenommen werden?

Was bedeutet Körperverletzung?

Im deutschen Strafgesetzbuch gibt es eine Gruppe von Delikten, die sich mit der Körperverletzung in unterschiedlicher Ausprägung befassen. Die Körperverletzungsdelikte ahnden einen nicht gerechtfertigten Eingriff eines Menschen in die körperliche Unversehrtheit eines anderen Menschen. Eine Körperverletzung an anderen Lebewesen als Menschen wird nicht als Körperverletzung i.S.d. Strafrechts geahndet.

Strafantrag Körperverletzung: Es werden – je nach Straftatbestand – verschiedene Ausprägungen einer Körperverletzung als Straftaten bestraft. Zu den Körperverletzungsdelikten gehören:

      • einfache Körperverletzung
      • fahrlässige Körperverletzung
      • gefährliche Körperverletzung
      • schwere Körperverletzung
      • Körperverletzung mit Todesfolge

Während bei der gefährlichen Körperverletzung z.B. die Benutzung eines potenziell gefährlichen Werkzeugs bei der Körperverletzung geahndet wird, wird bei der schweren Körperverletzung eine besonders schwere Auswirkung der Körperverletzung bestraft. Die besonders schwere Auswirkung kann z.B. der Verlust des Sehvermögens, des Hörvermögens oder eines Körperteils sein.

Gemein ist den Straftatbeständen aber, dass ein Mensch in irgendeiner Weise misshandelt oder in seiner Gesundheit geschädigt wird und dies nicht nur eine Bagatelle ist.

Was ist eine einfache Körperverletzung?

Mit Körperverletzung ist zumeist die „normale“ oder einfache Körperverletzung i.S.v. § 223 StGB als Grunddelikt von Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit gemeint. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz und schützt die physische und die psychische Gesundheit eines Menschen.

Bei einer einfachen Körperverletzung wird ein Mensch durch eine andere Person körperlich misshandelt oder in ihrer Gesundheit geschädigt. Dabei wird weder ein gefährliches Werkzeug benutzt, noch führt die Körperverletzung zum Tod oder zu einer schweren gesundheitlichen Einschränkung.

körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung?

Bei der Körperverletzung werden sowohl die körperliche Misshandlung als auch die Gesundheitsschädigung bestraft. Bei der körperlichen Misshandlung handelt es sich um eine üble unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Dabei müssen dem Opfer der Körperverletzung nicht unbedingt Schmerzen zugeführt werden.

Unter den Begriff der körperlichen Misshandlung fallen auch psychische Beeinträchtigungen, die das körperliche Wohlbefinden nicht unerheblich schmälern und sich körperlich auswirken.
Bei der Gesundheitsschädigung handelt es sich um das Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustandes. Ein Zustand wird dann als krankhaft angesehen, wenn die Funktion durch die Körperverletzung von der normalen Körperfunktion abweicht.

Die Gesundheitsschädigung kann sowohl körperlich als auch psychischer Natur sein. Auf die Dauer des Krankheitszustandes kommt es nicht an.

Unter den Begriff der Körperverletzung kann sogar das Abschneiden der Haare oder eine ärztliche Behandlung fallen. Hierbei wird allerdings meist in die Handlung eingewilligt und z.B. der Arzt geht bei einer OP straffrei aus, wenn der Patient dieser zugestimmt hat.

Ist ein Faustschlag eine Körperverletzung?

Der gezielte Schlag mit der Faust, z.B. in das Gesicht oder den Magen eines anderen Menschen, stellt eine Körperverletzung gem. § 223 StGB dar. Gleiches gilt z.B. für den Tritt mit dem Fuß. Trifft man mit der Faust z.B. das Auge oder Ohr eines Menschen und wird dieser dadurch blind oder gehörlos, liegt aber bereits eine schwere Körperverletzung gem. § 226 StGB vor.

Nutzt man bei dem Schlag mit der Faust einen Schlagring oder einen Schlüssel, kann dies bereits eine gefährliche Körperverletzung darstellen, da diese Mittel als gefährliche Werkzeuge eingestuft werden können.

Ist eine Körperverletzung ein Antragsdelikt?

Straftatbestände können in verschiedene Kategorien eingeteilt werden. Eine der Kategorien sind dabei Antragsdelikte und Offizialdelikte. Bei Antragsdelikten müssen Betroffene oder Geschädigte immer einen Strafantrag stellen, damit die potenziell strafbare Handlung strafrechtlich durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgericht verfolgtwerden kann.

Zu den reinen/absoluten Antragsdelikten gehören z.B. der Hausfriedensbruch oder Delikte wie Verleumdung, üble Nachrede oder Beleidigung.

Offizialdelikt: das Gegenteil des Antragsdelikts

Der Gegenbegriff zum Antragsdelikt ist das sog. Offizialdelikt. Bei einem Offizialdelikt müssen Staatsanwaltschaft und Polizei immer strafrechtliche Ermittlungen anstellen, wenn sie von der möglicherweise strafbaren Handlung erfahren, indem jemand z.B. die Polizei ruft. Die Strafverfolgung wird also von Amts wegen eingeleitet und fortgeführt. Zu den Offizialdelikten gehören z.B. Mord, Raub, Betrug oder Trunkenheit im Verkehr.

Strafantrag Körperverletzung: Antragsdelikt oder Offizialdelikt?

Die einfache Körperverletzung und die fahrlässige Körperverletzung sind beides Mischformen aus Antragsdelikt und Offizialdelikt. Zwar ist grundsätzlich ein Strafantrag notwendig, aber die Behörden können von Amts wegen auch ohne Strafantrag ermitteln. Die Staatsanwaltschaft ermittelt aber nur dann von Amts wegen, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.

Das besondere öffentliche Interesse kann z.B. vorliegen, wenn der Täter aus menschenverachtenden Motiven die Körperverletzung begeht – z.B. rassistische Motive.

Bei der schweren und gefährlichen Körperverletzung und der Körperverletzung mit Todesfolge handelt es sich aber um Offizialdelikte.

Strafantrag Körperverletzung: Wer Kann einen Antrag stellen?

Sollte kein besonderes öffentliches Interesse bei der Strafverfolgung der Körperverletzung vorliegen, kann der Geschädigte bzw. das Opfer nur selbst Strafantrag stellen. Stirbt der Verletzte, geht das Antragsrecht auf seine Angehörigen über.

Wurde ein Kind geschädigt, kann das Recht den Strafantrag zu stellen, je nach Alter des Kindes, bei den Eltern liegen.

Sind Geschäftsunfähige oder beschränkt Geschäftsfähige Geschädigte einer Körperverletzung, liegt das Recht einen Strafantrag zu stellen, bei deren gesetzlichen Vertretern.

Warum stelle ich einen Strafantrag?

Dadurch, dass die einfache Körperverletzung ein relatives Antragsdelikt ist bzw. eine Mischform aus Antragsdelikt und Offizialdelikt, muss man zumeist einen Strafantrag stellen, damit die strafbare Handlung überhaupt verfolgt wird.

Stellt man keinen Strafantrag, muss für die strafbare Handlung und für die Ahnung dieser nicht unbedingt ein öffentliches Interesse vorliegen. In solchen Fällen würde dann das Unterbleiben des Strafantrages dazu führen, dass die strafbare Handlung nicht verfolgt würde. Stellt man aber einen Strafantrag, dann wird die Tat verfolgt. Ob es allerdings zu einer Hauptverhandlung oder gar einer Verurteilung kommt, ist damit aber nicht sicher.

Der Strafantrag wegen Körperverletzung ist aber immer dann sinnvoll, wenn man selbst geschädigt wurde und möchte, dass diese Tat auch strafrechtlich verfolgt wird. Dann kommt es auf das öffentliche Interesse nämlich nicht mehr an.

Wie lange kann man einen Strafantrag stellen?

Ein Strafantrag kann nur innerhalb einer Frist von drei Monaten gestellt werden. Die Antragsfrist beginnt in dem Moment, in dem der Antragsberechtigte Kenntnis von der Tat und der Person des Täters erlangt.

Was passiert, wenn man einen Strafantrag gestellt hat?

Hat man einen Strafantrag gestellt, wird die Staatsanwaltschaft ermitteln, was passiert ist. Wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass der Täter gefasst werden kann oder bekannt ist und die Handlung möglicherweise begangen hat, kann Anklage erhoben und eine Hauptverhandlung anberaumt werden. In dieser würde über ein mögliches Strafmaß der Körperverletzung entschieden.

Die Staatsanwaltschaft kann aber auch die Ermittlungen z.B. gegen Auflagen einstellen. Diese Auflagen können Sozialstunden sein, eine Wiedergutmachung bei dem Opfer oder die Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Organisation.

Kann dem Täter die Tat nicht nachgewiesen werden, wird dieser entweder in der Hauptverhandlung freigesprochen oder es kommt gar nicht zur Anklageerhebung und die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein.

Strafantrag Körperverletzung: Kann ein Strafantrag zurückgenommen werden?

Bei der Körperverletzung kann der Verletzte bzw. das Opfer der Körperverletzung den Strafantrag grundsätzlich zurücknehmen. Dies führt aber nicht automatisch dazu, dass auch das Ermittlungsverfahren bzw. das strafrechtliche Verfahren endet.

Sieht die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse in der weiteren Verfolgung, wird das Strafverfahren auch ohne Strafantrag weitergeführt. Auf die Rücknahme des Strafantrags kommt es in diesem Fall nicht an, da die Körperverletzung kein absolutes Antragsdelikt ist.

Sieht die Staatsanwaltschaft aber kein öffentliches Interesse, dann würde das Verfahren eingestellt. An einem öffentlichen Interesse kann es fehlen, wenn der Täter bisher nicht strafrechtlich aufgefallen ist oder die Körperverletzung eine Bagatelle war.

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Über den Autor

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München - Markus Maximilian Zametzer

Markus Maximilan Zametzer gründete im Jahr 2003 seine eigene Kanzlei und spezialisierte sich auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Strafrecht.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Unterhaching berät der erfahrene Anwalt Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer zu sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

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