Die Polizei steht vor Ihrer Tür. Ein Haftbefehl wird verlesen. Plötzlich ist nichts mehr wie vorher. Eine Festnahme und die drohende Untersuchungshaft sind für Sie und Ihre Familie ein Schock. Die Unsicherheit ist groß, die Ängste sind real.
Haben Sie noch Fragen zum Thema Untersuchungshaft Anwalt?
Rufen Sie mich an unter 089 41 61 56 44 oder schreiben Sie mir eine Nachricht an mail@zametzer-law.de.
In diesen ersten Stunden entscheidet sich oft, wie Ihr Fall weitergeht. Jede Minute zählt. Ein erfahrener Strafverteidiger kann den Unterschied machen zwischen wochenlanger U-Haft und einer schnellen Lösung.
Als Fachanwalt für Strafrecht weiß ich: Die richtigen Schritte in den ersten Stunden sind entscheidend. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum das so ist, und wie ich Ihnen unterstützend zur Seite stehe, um Ihre Rechte zu wahren.
Inhalt
- Was ist Untersuchungshaft und wann wird sie angeordnet?
- Ihre Rechte in der Untersuchungshaft
- Die ersten Stunden nach der Festnahme: Jede Minute zählt
- Strategien gegen die Untersuchungshaft
- Leben in der Untersuchungshaft: Was erwartet Sie?
- Warum Sie einen Fachanwalt für Strafrecht brauchen
- Sofortmaßnahmen: Das können Sie jetzt tun
- Untersuchungshaft Anwalt: Kontaktieren Sie mich sofort
- Fazit
- FAQ
1. Was ist Untersuchungshaft und wann wird sie angeordnet?
Untersuchungshaft ist eine Sicherungsmaßnahme im Strafverfahren. Sie dient nicht der Bestrafung, sondern soll das Verfahren sicherstellen.
Wichtig: Es gilt die Unschuldsvermutung – auch in U-Haft bleiben Sie unschuldig bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung.
Ein Richter kann Untersuchungshaft nur anordnen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Dringender Tatverdacht: Es müssen starke Beweise für Ihre Tatbeteiligung vorliegen – die Beweislage muss eine Verurteilung wahrscheinlich machen
- Haftgrund: Mindestens einer der drei Haftgründe muss erfüllt sein:
- Fluchtgefahr (Sie könnten sich der Verhandlung entziehen)
- Verdunkelungsgefahr (Sie könnten Beweise vernichten oder Zeugen beeinflussen)
- Wiederholungsgefahr (Sie könnten weitere Straftaten begehen)
- Verhältnismäßigkeit: Die U-Haft muss angemessen zur Schwere der Tat sein
Beispiel aus der Praxis
Ein Familienvater wird wegen Betrugsvorwürfen festgenommen. Er hat festen Wohnsitz, Familie und Arbeitsplatz. Hier kann ein erfahrener Anwalt erfolgreich argumentieren, dass keine Fluchtgefahr besteht und Meldeauflagen ausreichen würden.
Der Ermittlungsrichter prüft jeden Fall einzeln. Diese Entscheidung können Sie beeinflussen – mit dem richtigen Anwalt an Ihrer Seite.
2. Ihre Rechte in der Untersuchungshaft
Als Beschuldigter haben Sie wichtige Rechte, die Sie unbedingt kennen und nutzen sollten:
- Schweigerecht: Sie müssen sich nicht selbst belasten – nutzen Sie es konsequent
- Anwaltsrecht: Sie haben das Recht auf einen Verteidiger Ihrer Wahl
- Pflichtverteidiger: Falls Sie sich keinen Anwalt leisten können, erhalten Sie einen nach § 140 StPO von der Staatskasse
- Besuchsrecht: Kontakt zur Familie ist erlaubt, aber zeitlich begrenzt
- Akteneinsicht: Ihr Anwalt kann alle Ermittlungsakte einsehen und Ihre Verteidigung optimal vorbereiten
- Kommunikation: Schriftliche Korrespondenz ist unter bestimmten Bedingungen möglich
Wichtiger Hinweis: Bei einer späteren Verurteilung müssen Sie die Pflichtverteidigerkosten an die Staatskasse zurückzahlen. Bei Freispruch oder Verfahrenseinstellung entstehen Ihnen keine Kosten.
Diese Rechte sind nicht verhandelbar – sie stehen Ihnen zu und sollten vollständig genutzt werden.
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3. Die ersten Stunden nach der Festnahme: Jede Minute zählt
Wurden Sie festgenommen, läuft die Zeit gegen Sie. Spätestens am Tag nach der Festnahme müssen Sie dem Haftrichter vorgeführt werden. Bis dahin kann viel passieren – im Guten wie im Schlechten.
Ein erfahrener Strafverteidiger kontaktiert sofort die Polizei. Er weist darauf hin, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Gleichzeitig besucht er Sie schnellstmöglich in der Haftanstalt oder im Polizeirevier. Im Gespräch mit Ihnen verschafft er sich ein erstes Bild der Lage.
Der Anwalt bereitet Sie auf den Termin beim Haftrichter vor. Er erklärt Ihnen, was Sie erwartet. Wenn möglich, nimmt er bereits an der Verkündung des Haftbefehls teil. So kann er sofort auf eine Haftentscheidung reagieren.
4. Strategien gegen die Untersuchungshaft
Die Verkündung eines Haftbefehls ist nicht das Ende. Bereits in diesem Termin kann Ihr Anwalt mit dem Richter verhandeln. Oft ist eine Außervollzugsetzung gegen Auflagen möglich. Eine Kaution, Meldeauflagen oder die Abgabe des Passes können die U-Haft ersetzen.
Ihr Anwalt wird alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Liegt wirklich ein Haftgrund vor? Ist die U-Haft verhältnismäßig? Reichen mildere Mittel nicht aus? Diese Fragen entscheiden über Ihre Freiheit.
Eine Haftbeschwerde nach § 304 StPO ist ein weiterer Weg. Das Landgericht prüft dann die Rechtmäßigkeit der U-Haft erneut. Auch regelmäßige Haftprüfungen nach § 117 StPO können zur Entlassung führen. Das Beschleunigungsgebot nach § 121 StPO verpflichtet die Justiz, Ihr Verfahren zügig zu betreiben.
Wer trägt die Kosten für Ihren Anwalt?
Die Finanzierung Ihrer Verteidigung ist oft eine große Sorge. Als Beschuldigter in U-Haft haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger nach § 140 StPO. Die notwendige Verteidigung nach § 141 StPO greift bei schweren Straftaten automatisch.
Die Kosten übernimmt zunächst die Staatskasse. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen. Allerdings: Bei einer späteren Verurteilung werden diese Kosten von Ihnen zurückverlangt. Werden Sie freigesprochen oder das Verfahren eingestellt, bleiben die Kosten bei der Staatskasse.
Ein Wahlverteidiger Ihres Vertrauens ist oft die bessere Lösung. Er kennt Ihren Fall von Anfang an und kann sich voll auf Ihre Verteidigung konzentrieren.
Die Investition in einen erfahrenen Strafverteidiger zahlt sich meist aus.
Kontaktieren Sie mich unter 089 41 61 56 44 oder per Mail unter mail@zametzer-law.de.
Entschädigung für unrechtmäßige Untersuchungshaft
Waren Sie unschuldig in U-Haft, haben Sie Anspruch auf Entschädigung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrEG). Pro Tag unrechtmäßiger Haft erhalten Sie eine Entschädigung. Diese deckt sowohl materielle als auch immaterielle Schäden ab.
Die Entschädigung müssen Sie beantragen. Ein erfahrener Anwalt unterstützt Sie dabei. Er sammelt alle notwendigen Unterlagen und stellt den Antrag fristgerecht. Oft lassen sich auch weitere Schadenersatzansprüche durchsetzen.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Dauer der U-Haft und den entstandenen Schäden. Verlust des Arbeitsplatzes, gesundheitliche Folgen oder Rufschädigung fließen in die Berechnung ein. Eine kompetente Beratung ist hier unerlässlich.
5. Leben in der Untersuchungshaft: Was erwartet Sie?
Der Alltag in der U-Haft unterscheidet sich deutlich vom normalen Gefängnisalltag. Sie sind noch nicht verurteilt, deshalb gelten besondere Regeln. Der Tagesablauf ist strukturiert, aber weniger streng als im Strafvollzug.
Sie haben Anspruch auf Einzelhaft, es sei denn, Sie wünschen Gemeinschaft. Besuche sind erlaubt, aber begrenzt. Ihr Anwalt kann Sie jederzeit besuchen – diese Gespräche sind vertraulich und werden nicht überwacht.
Die Wahl der Justizvollzugsanstalt richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Ihr Wohnort, die Art der Vorwürfe und freie Plätze entscheiden darüber. Ihr Anwalt kann beantragen, dass Sie in eine JVA in der Nähe Ihrer Familie verlegt werden.
Wie lange kann Untersuchungshaft dauern?
Die Höchstdauer der U-Haft ist gesetzlich begrenzt, aber die Grenzen sind großzügig. Bei einfachen Straftaten darf sie grundsätzlich nicht länger als sechs Monate dauern. Bei schweren Straftaten kann sie deutlich länger angeordnet werden.
Das Beschleunigungsgebot verpflichtet die Justiz zur zügigen Verfahrensführung. Verzögerungen können zur Entlassung führen. Ihr Anwalt überwacht diese Fristen genau und entwickelt entsprechende Verhaltensstrategien für Ihre Verteidigung.
Regelmäßige Haftprüfungen finden alle drei Monate statt. Dabei wird erneut geprüft, ob die U-Haft noch notwendig ist. Mit jedem Tag, der vergeht, sinken die Chancen für eine Fortsetzung der Haft. Zeit arbeitet für Sie – wenn Sie den richtigen Anwalt haben.
Unterstützung für Angehörige
Ihre Familie leidet mit. Partner, Kinder und Eltern sind oft überfordert mit der Situation. Sie brauchen Unterstützung und verlässliche Informationen. Als Ihr Anwalt informiere ich auch Ihre Angehörigen über den Stand des Verfahrens.
Praktische Fragen sind zu klären: Wer kümmert sich um die Wohnung? Was passiert mit dem Arbeitsplatz? Wie läuft die Kommunikation? Ihre Familie kann Sie besuchen und Pakete schicken – innerhalb bestimmter Grenzen.
Psychosoziale Begleitung ist wichtig. Die Ungewissheit belastet alle Beteiligten. Professionelle Hilfe kann den Umgang mit der Situation erleichtern. Selbsthilfegruppen bieten Austausch mit anderen Betroffenen.
6. Warum Sie einen Fachanwalt für Strafrecht brauchen
Strafrecht ist ein hochspezialisiertes Rechtsgebiet. Jeder Fehler kann schwerwiegende Folgen haben. Ein Fachanwalt für Strafrecht kennt alle Tricks und Kniffe. Er weiß, welche Argumente bei Richtern und Staatsanwälten wirken.
Die Erfahrung im Umgang mit Untersuchungshaft ist entscheidend. Jede JVA hat ihre Besonderheiten. Jeder Richter hat seine Eigenarten. Diese Kenntnisse können den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen.
Ein erfahrener Strafverteidiger hat ein Netzwerk aus Gutachtern, Dolmetschern und anderen Experten. Er kann schnell reagieren und die beste Strategie für Ihren Fall entwickeln. Diese Expertise ist in der U-Haft besonders wertvoll.
Gerne bin ich der Experte an Ihrer Seite.
Kontaktieren Sie mich unter 089 41 61 56 44 oder per Mail unter mail@zametzer-law.de.
7. Sofortmaßnahmen: Das können Sie jetzt tun
Sind Sie oder ein Angehöriger festgenommen worden, müssen Sie sofort handeln.
Sofortmaßnahmen in den ersten Stunden
- Einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren – jede Minute zählt
- Konsequent das Schweigerecht nutzen – wirklich nichts sagen ohne Anwalt
- Wichtige Dokumente sammeln (Personalausweis, Arbeitsvertrag, Mietvertrag)
- Arbeitgeber informieren und wichtigste praktische Fragen klären
- Familienunterstützung organisieren und Meldeauflagen vorbereiten
Beispiel: Familie Müller erhält abends um 22 Uhr den Anruf, dass der Vater festgenommen wurde. Sofort rufen sie einen Strafverteidiger an. Dieser kontaktiert noch in der Nacht die Polizei, weist auf das Schweigerecht hin und besucht den Mandanten bereits am frühen Morgen in der Haftanstalt. Das Ergebnis: Bereits beim Haftrichtertermin kann eine Außervollzugsetzung gegen Kaution erreicht werden.
Organisieren Sie Unterstützung für die Familie. Die nächsten Tage und Wochen werden schwer. Lassen Sie sich nicht allein – holen Sie sich professionelle Hilfe.
Ihr Weg aus der Untersuchungshaft: Vertrauen Sie auf Erfahrung
Als Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in U-Haft-Verfahren kenne ich alle Wege zur schnellen Entlassung. Ich kämpfe für Ihre Rechte und setze alles daran, Sie so schnell wie möglich wieder in Freiheit zu bringen.
Meine Strategie ist immer individuell auf Ihren Fall abgestimmt. Ich prüfe jeden rechtlichen Weg und nutze jede Schwachstelle in der Anklage. Mein Netzwerk aus Experten steht bereit, wenn Gutachten oder besondere Fachkenntnisse gebraucht werden.
Sie erreichen mich rund um die Uhr. In U-Haft-Fällen gibt es keinen Feierabend und kein Wochenende. Jede Stunde kann entscheidend sein. Rufen Sie mich an – ich bin für Sie da, wenn Sie mich am meisten brauchen.
8. Untersuchungshaft Anwalt: Kontaktieren Sie mich sofort
Zögern Sie nicht – jede Minute in Untersuchungshaft ist eine zu viel. Kontaktieren Sie mich noch heute für ein ausführliches Beratungsgespräch. Gemeinsam entwickeln wir die beste Strategie für Ihre schnelle Entlassung.
Rufen Sie mich an unter der Nummer auf meiner Website oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück. In dringenden Fällen bin ich auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar.
9. Fazit
- Sofort handeln: Bei Festnahme oder U-Haft sofort einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren
- Schweigerecht nutzen: Ohne Anwalt keine Aussage machen – das ist Ihr gutes Recht
- Rechtliche Möglichkeiten: Haftbeschwerde, Haftprüfung und Außervollzugsetzung gegen Auflagen sind oft möglich
- Kosten: Pflichtverteidiger wird von der Staatskasse finanziert, bei Verurteilung müssen Sie die Kosten zurückzahlen
- Entschädigung: Bei unrechtmäßiger U-Haft haben Sie Anspruch auf Entschädigung nach dem StrEG
- Familienunterstützung: Angehörige brauchen Information und Unterstützung in dieser schweren Zeit
- 24/7 Erreichbarkeit: In U-Haft-Fällen zählt jede Minute – professionelle Hilfe ist rund um die Uhr verfügbar
10. FAQ
Wer darf Untersuchungshaft anordnen?
Nur ein Richter (Ermittlungsrichter oder Haftrichter) darf Untersuchungshaft anordnen. Die Polizei kann Sie zwar festnehmen, aber spätestens am Tag nach der Festnahme müssen Sie einem Richter vorgeführt werden, der über die U-Haft entscheidet.
Wer trägt die Anwaltskosten im Strafverfahren?
Bei U-Haft haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Die Kosten übernimmt zunächst die Staatskasse. Bei einer Verurteilung müssen Sie diese Kosten aber zurückzahlen. Bei Freispruch oder Verfahrenseinstellung bleiben die Kosten bei der Staatskasse.
Wird man für unrechtmäßige Untersuchungshaft entschädigt?
Ja, nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrEG) haben Sie bei unrechtmäßiger U-Haft Anspruch auf Entschädigung. Pro Tag erhalten Sie eine Entschädigung, die auch immaterielle Schäden abdeckt.
Wie lange darf Untersuchungshaft maximal dauern?
Bei einfachen Straftaten grundsätzlich maximal 6 Monate. Bei schweren Straftaten kann sie länger dauern. Das Beschleunigungsgebot verpflichtet die Justiz aber zur zügigen Verfahrensführung.
Bei welchen Straftaten kommt man in Untersuchungshaft?
U-Haft ist bei allen Straftaten möglich, wenn ein Haftgrund vorliegt (Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr). Entscheidend ist nicht die Art der Straftat, sondern der dringende Tatverdacht und die Verhältnismäßigkeit.
Wie kann mir ein Anwalt in der U-Haft helfen?
Ein erfahrener Strafverteidiger kann sofort reagieren, Ihre Rechte sichern, eine Haftbeschwerde einlegen, regelmäßige Haftprüfungen beantragen und eine Außervollzugsetzung gegen Auflagen verhandeln. Die ersten Stunden sind oft entscheidend für den weiteren Verlauf.
Ihre Freiheit ist das Wichtigste. Lassen Sie uns gemeinsam dafür kämpfen. Mit meiner Erfahrung und Ihrem Vertrauen bringen wir Sie schnell wieder nach Hause zu Ihrer Familie.
Vereinbaren Sie gleich einen Termin unter 089 41 61 56 44 oder per Mail unter mail@zametzer-law.de.
Über den Autor
Markus Maximilan Zametzer gründete im Jahr 2003 seine eigene Kanzlei und spezialisierte sich auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Strafrecht. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Unterhaching berät der erfahrene Anwalt Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer zu sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.