Nicht jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Urlaubsgeld. Es handelt sich dabei um eine grundsätzlich freiwillige Leistung, die arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich vereinbart werden kann.
Wenn Ihr Arbeitgeber Urlaubsgeld zahlt, ergeben sich schnell Fragen zu den Rahmenbedingungen der Zahlung. Oft entstehen auch Streitigkeiten, etwa, wenn Arbeitnehmer diese Leistung zurückzahlen sollen.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema. Im Zweifelsfall ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihr kompetenter Ansprechpartner bei Fragen rund um das Thema.
Inhalt dieser Seite
1. Der Urlaubsgeld Anspruch
2. Höhe des Urlaubsgeldes
3. Vereinbarungen im Arbeitsvertrag
4. Urlaubsgeld bei Krankheit
5. Urlaubsgeld bei Kündigung
6. Urlaubsgeld – ein komplexes Thema
1. Der Urlaubsgeld Anspruch
Das Urlaubsgeld ist eine Bonuszahlung. Der Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeber nicht zur Zahlung. Eine solche Verpflichtung kann sich aus dem Arbeits- oder einem Tarifvertrag ergeben. Verwechseln Sie das Urlaubsgeld daher nicht mit dem Urlaubsentgelt.
Bei letzteren handelt es sich um die Lohnfortzahlung während der Urlaubstage des Arbeitnehmers, zu deren Zahlung eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Das Urlaubsgeld ist als Gratifikationszahlung nicht steuerfrei.
2. Höhe des Urlaubsgeldes
Wenn Sie in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, richtet sich das Urlaubsgeld an Ihrer Vergütungsgruppe aus. In anderen Fällen, wenn diese Art der Bonuszahlung im Arbeitsvertrag vorgesehen wird, kann es frei ausgehandelt werden.
Ist beim Minijob Urlaubsgeld möglich? Auch beim Minijob kann Urlaubsgeld arbeitsvertraglich vereinbart werden.
3. Vereinbarungen im Arbeitsvertrag
Bei einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung zur Zahlung von Urlaubsgeld sind verschiedene Varianten möglich. Viele Arbeitgeber wollen es hier vermeiden, einen festen Rechtsanspruch zu begründen. Sie wollen die Leistung freiwillig halten, um immer neu darüber entscheiden zu können, ob sie in einem bestimmten Jahr eine solche Bonuszahlung leisten. Dabei behalten sie sich auch oft vor, die Höhe immer neu zu bestimmen und sehen für bestimmte Fälle eine Rückzahlung von Urlaubsgeldern vor.
Es ist schwierig, eine Vereinbarung zum Urlaubsgeld so zu fassen, dass kein Rechtsanspruch entsteht.
Auch kann es eine Rolle spielen, ob der Arbeitgeber über eine gewisse Zeitdauer hinweg regelmäßig Urlaubsgelder gezahlt hat. Streitigkeiten entstehen hier immer wieder zu den Themen Urlaubsgeld bei Krankheit, Urlaubsgeld bei Kündigung und zur Frage, wann Sie als Arbeitnehmer Urlaubsgeld zurückzahlen müssen.
Auch hier ist der Fachanwalt für Arbeitsrecht gefragt, um die Rechtslage objektiv zu prüfen und Sie im Streitfall zu beraten sowie zu vertreten. Als Arbeitgeber können Sie bei Ihrem Rechtsanwalt Unterstützung für die arbeitsvertraglichen Gestaltungen bekommen.
Gerne berate oder vertrete ich Sie im Streitfall um das Urlaubsgeld!
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und betreue ich sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber in Unterhaching. Profitieren auch Sie von meinen Erfahrungen und vereinbaren Sie einen Termin unter 089 41 61 56 44 oder per Mail an mail@zametzer-law.de.
4. Urlaubsgeld bei Krankheit
Sind Sie während Ihres Urlaubs arbeitsunfähig erkrankt, könnte Ihr Arbeitgeber auf die Idee kommen, das Urlaubsgeld zurückzuverlangen. Da Sie aber nicht verpflichtet sind, im Urlaub zu verreisen und Ihren Urlaub zu Hause verbringen können, steht Ihnen das arbeitsvertraglich vereinbarte Urlaubsgeld auch bei einer Erkrankung zu. So jedenfalls sehen das die Arbeitsrichter überwiegend.
Ob etwas anderes gilt, wenn Ihr Arbeitgeber im Arbeitsvertrag bei dieser Art von Bonuszahlung eine Rückzahlungsklausel für den Fall der Erkrankung vorgesehen hat, ist nicht allgemein zu beantworten. Hier kann es auf die Umstände des einzelnen Falles ankommen und auch auf die Frage, ob eine solche Rückzahlungsklausel in dieser Form wirksam vereinbart werden kann.
Sollte Ihr Arbeitgeber in einem solchen Fall das Urlaubsgeld zurückfordern, wenden Sie sich am besten an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
5. Urlaubsgeld bei Kündigung
Auch im Kontext einer Kündigung entsteht häufig Streit über die Rückzahlung von Urlaubsgeldern. Ob eine solche Rückzahlungsforderung rechtswirksam ist, muss hier ebenfalls am einzelnen Fall geprüft werden.
Hier kommt es besonders darauf an, ob die arbeitsvertragliche Vereinbarung als fester Rechtsanspruch anzusehen ist oder als immer wieder neu getroffene freiwillige Entscheidung des Arbeitgebers. Ist ein fester Rechtsanspruch entstanden, müssen Sie die Bonuszahlung auch dann nicht zurückzahlen, wenn der Arbeitgeber eine entsprechende Rückzahlungsklausel in den Vertragstext aufgenommen hat.
Lassen Sie sich im Kontext einer Kündigung deshalb immer von einem arbeitsrechtlichen Fachanwalt beraten, wenn Rückzahlungsansprüche im Raum stehen. In vielen Fällen ergibt sich, dass die Vereinbarungen einen festen Rechtsanspruch begründen.
6. Urlaubsgeld – ein komplexes Thema
Der Urlaubsgeld Anspruch beschäftigt in der einen oder anderen Form häufig die Arbeitsgerichte. Suchen Sie deshalb frühzeitig fachanwaltliche Beratung, wenn es um einen Urlaubsgeld Anspruch geht.
Das gilt, gleich, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind.
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Bildquellennachweis: © Randolf Berold / panthermedia.net
Über den Autor
Markus Maximilan Zametzer gründete im Jahr 2003 seine eigene Kanzlei und spezialisierte sich auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Strafrecht.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Unterhaching berät der erfahrene Anwalt Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer zu sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.