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Die Einhaltung der Arbeitszeit gehört zu den Hauptpflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag. Verstöße gegen diese Pflicht werden häufig gewertet als Arbeitszeitbetrug und Kündigung ist auch ohne Abmahnung möglich.

Arbeitszeitbetrug und Kündigung

Werden Sie des Arbeitszeitbetruges bezichtigt und droht Ihnen die Kündigung? Rufen Sie mich an unter 089 41 61 56 44 oder schreiben Sie mir eine Nachricht an mail@zametzer-law.de.

Selbst bei einmaligen Verstößen droht eine fristlose Kündigung.

Sie sollten deshalb insbesondere als Arbeitnehmer wissen, worum es beim Thema Arbeitszeitbetrug geht und was Sie bei der Einhaltung der Arbeitszeit beachten müssen.

Das Thema kann auch im Zusammenhang mit dem seit der Coronakrise verbreiteten Home Office interessant sein.

Inhalt

  1. Was ist Arbeitszeitbetrug?
  2. Arbeitszeitbetrug als strafbare Handlung
  3. Arbeitszeitbetrug bei Vertrauensarbeitszeit
  4. Arbeitszeitbetrug im Home Office
  5. Arbeitszeitbetrug und Kündigung – welche Voraussetzungen für die Kündigung gelten
  6. Arbeitszeitbetrug, Kündigung – Kündigungsschutzklage nur innerhalb von 3 Wochen

1. Was ist Arbeitszeitbetrug?

Im Arbeitsvertrag vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien bestimmte gegenseitige Rechte und Pflichten. Unter anderem verpflichtet sich der Arbeitnehmer, während der festgelegten Arbeitszeit zu arbeiten.

Im Gegenzug besteht die Vergütungspflicht des Arbeitgebers für die Arbeitszeit.

Jede Tätigkeit, die die der Arbeitnehmer anstelle seiner Arbeitstätigkeit während der Arbeitszeit ausführt, kann als Arbeitszeitbetrug gewertet werden. Die Grenzen zwischen noch akzeptablen Verhalten und Arbeitszeitbetrug sind dabei fließend.

Beispielsweise zählen regelmäßig der Gang zur Toilette, das kurze Gespräch mit der Kollegin oder die Tasse Kaffee in einer kleinen Pause nicht.

Dagegen können private Telefongespräche während der Arbeitszeit eine Betrugshandlung darstellen. Ein Arbeitszeitbetrug kann schon vorliegen, wenn sich ein Raucher während der Raucherpause nicht ausstempelt.

Die Nachweisbarkeit eines Arbeitszeitbetruges kann schwierig sein. Besonders leicht ist er nachweisbar, wenn mit einer Stechuhr gearbeitet wird und im Arbeitsvertrag feste Arbeitszeiten festgelegt sind.

Bei gleitender Arbeitszeit und Vertrauensarbeit kann der Arbeitszeitbetrug nicht immer eindeutig nachgewiesen werden.

2. Arbeitszeitbetrug als strafbare Handlung

Wer bei der Arbeitszeit betrügt, begeht zugleich eine strafbare Handlung. Schon deshalb führt regelmäßig der Arbeitszeitbetrug zur Kündigung.

Auch in fristloser Form und ohne Abmahnung. Dazu ist nicht notwendig, dass der Arbeitnehmer tatsächlich bei der Erfassung der Arbeitszeit manipuliert.

Es kann bereits ausreichen, dass er sich bei der Vereinbarung von festen Arbeitszeiten bei Antritt der Arbeit verspätet und dem Arbeitgeber diese Verspätung vorenthält.

3. Arbeitszeitbetrug bei Vertrauensarbeitszeit

Wird im Arbeitsvertrag Vertrauensarbeit vereinbart, hat der Arbeitnehmer regelmäßig eine bestimmte Anzahl von Wochenstunden als Arbeitszeit zu erbringen.

Er kann sich selbst einteilen, wann er diese Stunden leistet. Ein Arbeitszeitbetrug kommt in diesem Fall in Betracht, wenn der Arbeitnehmer die vereinbarte Stundenzahl unterschreitet und diese Arbeitszeitunterschreitung gegenüber dem Arbeitgeber verschweigt.

4. Arbeitszeitbetrug im Home Office

Spätestens seit der Corona-Pandemie verbreitet sich das Home Office Modell bei der Arbeit auch in viele Branchen hinein, die vorher damit nicht konfrontiert waren.

Wie sieht es mit der Arbeitszeit im Home Office aus?

Home Office heißt grundsätzlich nicht, dass sich an den vereinbarten Bedingungen zur Arbeitszeit im Arbeitsverhältnis etwas ändert. Je nach Vereinbarung gelten feste Arbeitszeiten, Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit.

Es bleibt den Arbeitsvertragsparteien unbenommen, gesondert für das Home-Office eine neue Regelung zu treffen. Solange das nicht geschieht, ist der geltende Arbeitsvertrag Maßstab für die Regelung der Arbeitszeit.

Für die Bewertung eines Arbeitszeitbetruges gelten im Home Office deshalb zunächst die gleichen Regelungen wie bei der Arbeit im Büro. Hier kommt es darauf an, ob feste Arbeitszeiten vereinbart sind.

Geht hier der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit anderen Tätigkeiten nach, kann dies als Arbeitszeitbetrug gewertet werden. Ein Beispiel wäre, dass der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit einkaufen geht.

Der Arbeitgeber steht beim Nachweis von Arbeitszeitbetrug im Home Office vor großen Herausforderungen.

Er kann beispielsweise einen Privatdetektiv oder eine Überwachung der Tastatureingaben durch den Arbeitnehmer nur einleiten, wenn ein konkreter Verdacht auf Arbeitszeitbetrug besteht.

Konkrete Verdachtsmomente können sich beispielsweise daraus ergeben, dass der Arbeitnehmer im Home Office nicht zu erreichen ist. Auch wenn die Arbeitsleistungen erkennen lassen, dass sie in einer erheblich verminderten Arbeitszeit erbracht worden sind, können sich konkrete Verdachtsmomente ergeben.

5. Arbeitszeitbetrug und Kündigung – welche Voraussetzungen für die Kündigung gelten

Eine Abmahnung bedarf es beim Arbeitszeitbetrug auch bei einer fristlosen Kündigung nicht. Schwierig kann es für den Arbeitgeber sein, wegen Verdachts auf Arbeitszeitbetrug fristlos zu kündigen.

In Einzelfällen mag der schwere Verdacht ausreichen. Der Arbeitgeber würde sich dann darauf berufen, dass das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer endgültig zerstört wurde.

Am Ende kommt es immer auf die jeweiligen Umstände des einzelnen Falles an. Das gilt auch für die Frage, in welchem Umfang der Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung angehört werden muss.

6. Arbeitszeitbetrug, Kündigung – Kündigungsschutzklage nur innerhalb von 3 Wochen

Haben Sie eine Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges erhalten? Halten Sie die Vorwürfe nicht für berechtigt?

Sie sollten sich unverzüglich anwaltlich beraten lassen.

Für die Erhebung einer Klage vor dem Arbeitsgericht haben Sie nur 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit. Sie sollten insbesondere eine fristlose Kündigung immer anwaltlich prüfen lassen.

Die Kündigung hat unter anderem sozialversicherungsrechtliche Folgen, weil Ihnen eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld I droht. Vereinbaren Sie sofort nach Erhalt der Kündigung ein Termin beim Rechtsanwalt.

Als Arbeitgeber kann Sie insbesondere der Nachweis eines Arbeitszeitbetruges vor Herausforderungen stellen. Für Sie ist es empfehlenswert, sich im Vorfeld anwaltlich beraten zu lassen und erst dann die Kündigung auszusprechen.

Beachten Sie bei Ausspruch einer fristlosen Kündigung, dass Sie dies nur innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis von dem Kündigungsgrund möglich ist. Danach bleibt Ihnen nur eine fristgemäße Kündigung.

Holen Sie sich Rat vom Fachmann! Kontaktieren Sie mich unter 089 41 61 56 44 oder mail@zametzer-law.de.

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Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und betreue ich sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber in Unterhaching. Profitieren auch Sie von meinen Erfahrungen und vereinbaren Sie einen Termin unter 089 41 61 56 44 oder per Mail an mail@zametzer-law.de.
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Über den Autor

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München - Markus Maximilian Zametzer

Markus Maximilan Zametzer gründete im Jahr 2003 seine eigene Kanzlei und spezialisierte sich auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Strafrecht.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Unterhaching berät der erfahrene Anwalt Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer zu sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

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