089 41 61 56 44 mail@zametzer-law.de

Die fristlose Kündigung ist während der Probezeit an weniger rechtliche Vorgaben gebunden als üblich. Dennoch ist sie nicht immer wirksam.

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie sich zur Wehr setzen können, erfahren Sie hier.

Inhalt dieser Seite

Probezeit fristlose Kündigung

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Fristlose Kündigung in der Probezeit? Rufen Sie mich an unter 089 41 61 56 44 oder schreiben Sie mir eine Nachricht an mail@zametzer-law.de..

  1. Darauf kommt es an bei der fristlosen Kündigung in der Probezeit
  2. Mögliche Gründe für die fristlose Kündigung in der Probezeit
  3. Das sind die Konsequenzen
  4. So können Sie sich wehren

1. Darauf kommt es an bei der fristlosen Kündigung in der Probezeit

Während der vereinbarten Probezeit gibt es für eine fristlose Kündigung wesentlich niedrigere Hürden als danach, denn der gesetzliche Kündigungsschutz greift in dieser Phase noch nicht. Dennoch gibt es einige rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen.

Eine der Grundvoraussetzungen ist das Einhalten der Schriftform.

Mündlich ausgesprochene Kündigungen gelten also nicht, solange sie nicht auch schriftlich festgehalten werden. Des Weiteren ist prinzipiell eine im Vorfeld ergangene Abmahnung notwendig. Entbehrlich ist diese nur in besonderen Fällen.

Verweigert der oder die Betroffene z. B. die Annahme oder erscheint gar nicht mehr am Arbeitsplatz, um sie entgegen zu nehmen, kann die fristlose Kündigung die Probezeit auch ohne diese Formalität rechtskräftig beenden.

Darüber hinaus rechtfertigt ein schwerer Verstoß, der das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschädigt, die außerordentliche Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung. Ob das der Fall ist, ist nicht immer eindeutig.

Demütigungen am Arbeitsplatz oder Diebstahl können dafür ein hinreichender Grund sein.

Im Zweifelsfall sollten Sie die individuelle Beratung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen, um die eigene Situation besser einschätzen zu können.

Unabhängig davon, welche Begründung im jeweiligen Einzelfall vorliegt, ist eine vom Gesetzgeber festgelegte Frist einzuhalten. Spätestens zwei Wochen nach Bekanntwerden der Tatsachen, die die fristlose Kündigung rechtfertigen sollen, muss sie auch ausgesprochen werden.

Andernfalls verliert sie automatisch ihre Gültigkeit.

Als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer besteht dabei Anspruch darauf, die Gründe zu erfahren. Auch das muss von Seiten des Arbeitgebers schriftlich geschehen. Stellt sich heraus, dass die Begründung auf falschen Tatsachen beruht oder schlicht nicht stichhaltig erscheint, kann dagegen vor dem zuständigen Arbeitsgericht vorgegangen werden.

Mit der Unterstützung eines Anwalts wird dort für Sie genau geprüft, ob die fristlose Kündigung tatsächlich rechtskonform ist oder nicht.

2. Mögliche Gründe für die fristlose Kündigung in der Probezeit

Ein häufiger Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist Unpünktlichkeit.

Wer trotz Abmahnung immer wieder zu spät am Arbeitsplatz erscheint, muss mit der fristlosen Kündigung in der Probezeit rechnen.

Selbiges gilt für wiederholte Arbeitsverweigerung. Die Betonung liegt hierbei auf „wiederholt“. Ein einmaliges Vorkommnis würde vom Gericht nicht als ausreichende Begründung akzeptiert werden.

Anders sieht es im Falle schwererer Vergehen aus. Kommt es z. B. zu Straftaten, wie Gewalttätigkeiten, sexuelle Belästigung, Beleidigung, Diskriminierung oder einem Verstoß gegen das Wettbewerbsgebot, kann eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht länger zugemutet werden.

3. Das sind die Konsequenzen

Während Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Falle eine ordentlichen Kündigung üblicherweise zwei Wochen Zeit haben, um den Arbeitsplatz zu verlassen, entfällt diese Zeitspanne bei der fristlosen Kündigung.

Wie der Name bereits verrät, muss sich der oder die Betroffene hierbei ohne jegliche Frist, also unverzüglich aus den betrieblichen Räumlichkeiten entfernen.

Eine weitere unangenehme Folge ergibt sich im Hinblick auf das Arbeitslosengeld. Liegt der fristlosen Kündigung in der Probezeit ein Verstoß gegen die vertraglich vereinbarten Pflichten zugrunde, droht Ihnen hier nämlich eine Sperrfrist.

Das wird von der zuständigen Agentur für Arbeit damit begründet, dass die Arbeitslosigkeit grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich selbst verursacht worden ist. Kommt es zu einer außerordentlichen Kündigung, empfiehlt es sich deshalb, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen.

Ist das Verhältnis nicht zu sehr erschüttert, kann dieser die fristlose in eine ordentliche Kündigung umwandeln.

Dadurch lassen sich zumindest die finanziellen Folgen durch eine Sperrung Ihres Arbeitslosengeldes verhindern. Möglich ist das im Rahmen der Probezeit zwei Wochen lang, ohne dass mit weiteren Konsequenzen gerechnet werden muss.

4. So können Sie sich wehren

Haben Sie Zweifel daran hegen, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt bzw. rechtlich wirksam ist, sollten Sie für ein Beratungsgespräch Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Ist die Sachlage vielversprechend, sollte zeitnah Klage eingereicht werden.

Beachten Sie dabei, dass dafür lediglich drei Wochen Zeit nach dem Erhalt der Kündigung bleiben. Andernfalls ist sie nicht mehr anfechtbar und damit rechtskräftig. Eine erfolgreiche Klage hat zur Folge, dass Ihr Arbeitsverhältnis weiterhin besteht.

Dadurch entfällt nicht nur die Sperre bei der Agentur für Arbeit. Auch der Anspruch auf das reguläre Gehalt muss vom Arbeitgeber erfüllt werden. Dieses muss im Anschluss an das Urteil umgehend an Sie ausgezahlt werden.

Der eigentliche Prozess beginnt normalerweise etwa drei bis sechs Wochen nachdem die Kündigungsschutzklage fristgerecht eingereicht wurde.

Im Zuge dessen ist bereits ein Abfindungsvergleich möglich, der das Verfahren frühzeitig beendet. Das bedeutet in der Praxis meist, dass zwar das Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen beendet wird.

Jedoch verpflichtet sich das Unternehmen, in dem Sie die Probezeit absolviert haben, Ihnen eine vereinbarte Abfindung zu zahlen. Kommt es zu keiner Einigung, läuft das Verfahren weiter und mündet schließlich im Urteilsspruch. Dagegen kann wiederum Berufung eingelegt werden, wodurch der Fall vor einem anderen Gericht neu aufgerollt wird.

Dadurch steigen auch die Prozesskosten, welche anhand des ermittelten Streitwertes berechnet werden. Wie hoch die Anwalts- und Gerichtskosten im Einzelfall sind, hängt von Ihrem Jahresgehalt ab.

Klären Sie deshalb die genauen Details am besten schon vorher mit Ihrem Anwalt.

 

Benötigen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht in der Nähe von München?

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und betreue ich sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber in Unterhaching. Profitieren auch Sie von meinen Erfahrungen und vereinbaren Sie einen Termin unter 089 41 61 56 44 oder per Mail an mail@zametzer-law.de.

Bildquellennachweise: © ArturVerkhovetskiy​ | PantherMedia

Über den Autor

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München - Markus Maximilian Zametzer

Markus Maximilan Zametzer gründete im Jahr 2003 seine eigene Kanzlei und spezialisierte sich auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Strafrecht.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Unterhaching berät der erfahrene Anwalt Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer zu sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Call Now