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Schulden sind ein unangenehmes Thema, über das niemand gerne redet. Das gilt erst recht, wenn die Schulden so erdrückend sind, dass eine Privatinsolvenz angemeldet werden muss, um sich von seiner Restschuld befreien zu lassen. Aber gilt eine Privatinsolvenz als Kündigungsgrund?

Privatinsolvenz als Kündigungsgrund

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Viele Betroffene sorgen sich darum, was passiert, wenn ihr Arbeitgeber von ihrer misslichen finanziellen Lage erfährt. Häufig besteht die Befürchtung, dass aus diesem Grund eine Kündigung erfolgen könnte.

Erfahren Sie in diesem Beitrag, worauf Arbeitnehmer und Arbeitgeber in diesem Kontext achten sollten!

Inhalt dieser Seite

1. Privatinsolvenz ist kein Kündigungsgrund
2. Mögliche Ausnahmen
3. Privatinsolvenz als Kündigungsgrund: Keine Informationspflicht
4. Was geschieht mit dem Lohn?
5. Sind Sie von Insolvenz betroffen und von Kündigung bedroht?

1. Privatinsolvenz ist kein Kündigungsgrund

Die gute Nachricht vorab: Eine Privatinsolvenz darf der Arbeitgeber nicht als Kündigungsgrund heranziehen. Sie müssen ihn laut Arbeitsrecht nicht einmal darüber informieren, dass Sie ein solches Verfahren durchlaufen.

Schulden sind nach deutscher Rechtsordnung keine rechtswidrige Verfehlung. Und die Privatinsolvenz wurde ja gerade als ein legitimes Mittel für Verbraucher eingeführt. Sie ist gesetzlich eindeutig geregelt und deshalb auch geschützt.

Der Arbeitgeber muss sie respektieren, es sei denn, zu den Zahlungsverpflichtungen kommen noch andere Umstände wie etwa Untreue oder Betrug. Die Rechtslage ist also eindeutig. Trotzdem versuchen manche Arbeitgeber, Arbeitnehmern in der Insolvenz eine Kündigung auszusprechen.

Sollten Sie davon betroffen sind, macht es auf jeden Fall Sinn, sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

2. Mögliche Ausnahmen

Die Erfahrung mit der Rechtsprechung zeigt in diesem Zusammenhang einige Ausnahmen. Bei Personen, die im Beruf mit Geld zu tun haben, erhöhte Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen oder eine gehobene Position besetzen, kann eine Privatinsolvenz zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen, weil das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht.

Das kann zum Beispiel zutreffen auf Bankangestellte, auf Mitarbeiter der Flugsicherheit oder auf Prokuristen mit ihren besonderen Befugnissen in Unternehmen.

Andererseits haben die Gerichte etwa Kündigungen von Führungskräften auf Grund von Privatinsolvenz für unzulässig erklärt, wenn der Arbeitnehmer zuvor über viele Jahre hinweg zuverlässig für sein Unternehmen gearbeitet hat.

Gerne berate ich Sie zum Thema Privatinsolvenz als Kündigungsgrund!

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und betreue ich sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber in Unterhaching. Profitieren auch Sie von meinen Erfahrungen und vereinbaren Sie einen Termin unter 089 41 61 56 44 oder per Mail an mail@zametzer-law.de.

3. Privatinsolvenz als Kündigungsgrund: Keine Informationspflicht

Grundsätzlich müssen Sie Ihren Arbeitgeber nicht über eine Anmeldung der Privatinsolvenz informieren. Er hat auch kein Recht danach zu fragen, zum Beispiel in einem Bewerbungsgespräch. Aufgrund des Verfahrensablaufs kann es aber durchaus dazu kommen, dass der Arbeitgeber davon erfährt. Denn

1. es werden auch private Insolvenzverfahren in Zeitungen und im Internet veröffentlicht, wobei es aber eher unwahrscheinlich ist, dass Ihr Arbeitgeber gezielt danach sucht.

Privatinsolvenz als Kündigungsgrund

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2. Sie sind in der so genannten Wohlverhaltensphase dazu verpflichtet, einen bestimmten Teil Ihres Einkommens an Ihren Insolvenzverwalter abzutreten, der damit Ihre Gläubiger bedient. Dazu müssen Sie in Ihrem Antrag eine entsprechende Abtretungserklärung unterschreiben.

Die Verwalter fragen häufig beim Arbeitgeber nach der Höhe des Einkommens und fordern eine direkte Überweisung des pfändbaren Betrags an sie. In solchen Fällen erlangt der Arbeitgeber automatisch Kenntnis von Ihrer Privatinsolvenz.

Sie können den Insolvenzverwalter lediglich bitten, den pfändbaren Einkommensanteil bei Ihnen statt beim Arbeitgeber einzufordern. Dann liegt es in seinem Ermessen, ob er dem Wunsch nachkommt.

Als bessere Lösung bietet sich jedoch an, Ihren Arbeitgeber um ein persönliches Gespräch zu bitten und ihm die Situation zu schildern. Teilen Sie ihm auch mit, dass Sie Unterstützung in Anspruch nehmen, um Ihre finanzielle Situation zu ordnen und wieder in den Griff zu kriegen.

Das sorgt mit Sicherheit für mehr Vertrauen, als wenn plötzlich ein gerichtlicher Beschluss über die Pfändung in der Firma eingeht. Zwar ist dies mit mehr Aufwand auch für den Arbeitgeber verbunden, aber er darf deshalb Ihre Privatinsolvenz nicht als Kündigungsgrund ausnutzen.

4. Was geschieht mit dem Lohn?

Eine Privatinsolvenz kann nicht als Kündigungsgrund für den Arbeitgeber dienen. Er ist zudem verpflichtet, den pfändbaren Anteil von Lohn oder Gehalt direkt an den Insolvenzverwalter zu überweisen. Das ist für Unternehmen ein ärgerlicher Mehraufwand, zumal sie bei falschen Berechnungen haftbar gemacht werden können.

Die Höhe der jeweiligen Pfändungsfreibeträge bzw. der pfändbaren Anteile des Lohns sind in einer Pfändungstabelle festgelegt, die als Anlage zu § 850c ZPO (Zivilprozessordnung) herausgegeben wird.

Übrigens dürfen Ihre Gläubiger während eines Insolvenzverfahrens nicht eigenmächtig Ihren Lohn pfänden, sondern müssen dies über das Insolvenzgericht und Ihren Treuhänder abwickeln.

Es gibt allerdings zwei Ausnahmen: Unterhaltsforderungen und Forderungen aus eventuellen Vermögensdelikten wie Betrug oder Diebstahl werden privilegiert behandelt. Diese Gläubiger dürfen auch weiterhin direkt in Ihr Einkommen hinein vollstrecken.

Nicht erlaubt bzw. eingeschränkt ist der Zugriff auf bestimmte Gehaltsbestandteile, die von Ihrem Arbeitgeber aus besonderen Anlässen gezahlt werden. Dazu zählen unter anderem Urlaubs-, Weihnachts- und Treuegelder, Heirats-, Geburts- und Studienbeihilfen, Erziehungsgelder, Aufwandsentschädigungen sowie Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen.

Überstundenvergütungen dürfen nur zur Hälfte gepfändet werden. Gleiches gilt für Weihnachtsgeld, wenn dieses nicht mehr als 500 Euro beträgt.

Sie benötigen Hilfe zum Thema Privatinsolvenz als Kündigungsgrund?

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und betreue ich sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber in Unterhaching. Profitieren auch Sie von meinen Erfahrungen und vereinbaren Sie einen Termin unter 089 41 61 56 44 oder per Mail an mail@zametzer-law.de.

5. Sind Sie von Insolvenz betroffen und von Kündigung bedroht?

Dann sollten Sie sich kompetenten rechtlichen Beistand sichern. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in München stehe ich Ihnen bei allen Fragen, die sich rund um das Thema Kündigung drehen, unterstützend zur Seite.

Am besten vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Erstberatung in meiner Kanzlei. 

Über den Autor

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München - Markus Maximilian Zametzer

Markus Maximilan Zametzer gründete im Jahr 2003 seine eigene Kanzlei und spezialisierte sich auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Strafrecht.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Unterhaching berät der erfahrene Anwalt Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer zu sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Bildquellennachweis: 1. Bild © Kiwar, 2. Bild © Dutko​ / panthermedia.net

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