Ist eine Abmahnung wegen Krankheit überhaupt rechtens?
Wer krank ist, sollte sich eigentlich schonen! Gar nicht so einfach, wenn Sie gleichzeitig um Ihren Arbeitsplatz fürchten müssen – weil Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Abmahnung wegen Krankheit schickt.
Darf er das? Die Verunsicherung ist groß. In diesem Artikel haben wir alle wichtigen Informationen dazu, wie Sie eine Abmahnung wegen Krankheit verhindern oder damit umgehen können, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.

Haben Sie Ihr Gehalt nicht erhalten? Rufen Sie mich an unter 089 41 61 56 44 oder schreiben Sie mir eine Nachricht an mail@zametzer-law.de.
Inhalt
- Warum ist Krankheit kein Abmahnungsgrund?
- Abmahnung wegen Krankheit vermeiden: Wie sieht eine korrekte Krankmeldung aus?
- Welche weiteren Besonderheiten sind bei Krankmeldung zu beachten?
- Welche Regeln gelten für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)?
- Wann müssen Sie die AU vorlegen?
- Wann darf eine Abmahnung bei Krankheit ausgesprochen werden?
- Wenn die Krankheit nur vorgetäuscht ist
- Welche Vorgaben muss eine Abmahnung wegen Krankheit einhalten?
- Was, wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Krankmeldung nicht anerkennt?
- Urlaub abgelehnt? Dann melde ich mich eben krank … Vorsicht!
- Sie haben eine Abmahnung wegen Krankheit bekommen?
- Die Kündigung droht? Jetzt anwaltlich beraten lassen…
1. Warum ist Krankheit kein Abmahnungsgrund?
Jeder Arbeitgeber wünscht sich verlässlich einsetzbare, produktive Mitarbeiter. Lässt das Verhalten eines Mitarbeiters hier zu wünschen übrig, darf ein Chef diesen deswegen ermahnen.
Doch Krankheit allein ist kein ausreichender Grund für eine rechtssichere Abmahnung oder gar Kündigung.
Warum? Weil diese nicht vertragsgemäßes Verhalten rügen soll. Eine Abmahnung ist also ein Warnschuss, um künftiges Fehlverhalten zu verhindern. Dass Krankheit kein Regelverstoß ist, dürfte daher einleuchten.
2. Abmahnung wegen Krankheit vermeiden: Wie sieht eine korrekte Krankmeldung aus?
Jedes Fehlen am Arbeitsplatz verursacht organisatorischen Mehraufwand und damit Kosten – z. B. weil Kollegen einspringen müssen.
Weshalb Sie sich stets rechtzeitig, am besten vor Arbeitsbeginn, krank melden sollten.
- 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EZGZ) schreibt vor, dass Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen müssen, dass Sie arbeitsunfähig sind (Anzeigepflicht) – und voraussichtlich für wie lange.
Warten Sie dazu nicht erst bis nach der ärztlichen Untersuchung: Sie müssen sich krankmelden, wenn Sie die ersten Krankheitssymptome spüren. Nicht immer können Sie zu diesem Zeitpunkt voraussagen, wie lange Sie arbeitsunfähig sind.
Daher dürfen Sie diese Angabe zur Dauer auch noch nach dem Arztbesuch ergänzen.
3. Welche weiteren Besonderheiten sind bei Krankmeldung zu beachten?
Nur bei rechtzeitiger Krankmeldung hat Ihr Chef die Chance, für Ersatz zu sorgen bzw. den Betriebsablauf entsprechend anzupassen.
Sie sind in verantwortlicher Position? Ist Ihre Anwesenheit im Betrieb aus bestimmtem Anlass nötig, müssen Sie Ihren Arbeitgeber zusätzlich informieren, was in Ihrer Abwesenheit zu tun ist.
Eine Krankmeldung ist formlos möglich: Sie – oder ein Dritter wie der Ehemann – können anrufen. Auch eine Krankmeldung per SMS, Whatsapp, E-Mail oder Fax ist möglich. Letztere bieten den Vorteil, als Nachweis zu dienen.
Aber Achtung: Dazu müssen diese Kommunikationsmittel in Ihrem Unternehmen üblich sein.
Sie sind wieder fit? Vergessen Sie nicht, sich bei Ihrem Arbeitgeber zurückzumelden. Denn Ihr Chef ist nicht verpflichtet, Sie explizit zur Rückkehr aufzufordern. Allerdings sind Kündigungen als Folge von Rückmeldeverstößen eher selten: Dazu muss sich die Rückkehr in den Job schon langfristig verzögern!
4. Welche Regeln gelten für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)?
Ein Arzt muss Ihre Arbeitsunfähigkeit (AU) bescheinigen. Nur so kommen Sie Ihrer Nachweispflicht nach. Ihr Hausarzt ist leider nicht erreichbar?
Dann müssen Sie sich durch einen anderen approbierten Arzt krankschreiben lassen.
Kassenärztlich muss er nicht sein, aber eine Bescheinigung durch Heilpraktiker oder einen Dipl. Psychologen genügt nicht. Spätestens am Folgetag der Krankmeldung muss Ihre Krankschreibung dem Arbeitgeber vorliegen, sofern die Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Kalendertage dauert.
Wichtig: Ihre AU muss dort in der Firma eingehen, wo man offiziell zuständig ist.
Je nach Betriebsgröße und -organisation kann dies eine ermächtigte Einzelperson oder die Personalabteilung sein. Wer dagegen nicht zuständig ist, muss Ihre AU nicht weitergeben – auch nicht die Praktikantin, die zufällig im gleichen Haus wohnt.
Sie fallen doch länger aus als zuvor genannt? Zeigen Sie dies unverzüglich an – etwa, wenn die Dauer durch Ausstellen einer Folgebescheinigung überschritten wird.
5. Wann müssen Sie die AU vorlegen?
Auch der beste Arbeitsvertrag darf sich nicht über geltendes Arbeitsrecht hinwegsetzen: Klauseln wie solche, sich nur zu bestimmten Uhrzeiten krank zu melden, sind unwirksam.
Trotzdem lässt sich arbeitsvertraglich regeln, dass Sie eine AU noch am selben Tag einreichen müssen. Denn gem. § 5 Abs. 1 S. 3 EFZG kann ein Arbeitgeber den gelben Schein auch vor dem vierten Kalendertag Ihrer Arbeitsunfähigkeit verlangen.
Kalendertag? Ja, nicht nur Arbeitstage zählen: Werden Sie freitags krank und können auch montags nicht arbeiten, muss Ihr Chef Ihre AU am Montag erhalten.
Übrigens gelten auch bei Krankheit im Ausland sämtliche Mitteilungspflichten – plus Adresse Ihres Aufenthaltsortes, an die Mitteilungen Ihres Chefs im Bedarfsfall gehen können.
Abmahnung wegen Krankheit? Keine Angst: Reichen Sie Ihre AU fristgemäß ein, kann Ihnen gar nichts passieren!
6. Wann darf eine Abmahnung bei Krankheit ausgesprochen werden?
Fehlen Sie dagegen ohne Krankmeldung oder reichen Sie die AU zu spät ein, kann eine Abmahnung berechtigt sein. Kommen solche Verletzungen der Anzeige- und Nachweispflicht trotz Abmahnung immer wieder vor, kann sogar die Kündigung drohen.
Mehr noch: Rechnet Ihr Arbeitgeber aus gutem Grund damit, dass Sie – auch nach nur einmaliger Unterlassung – Ihre Anzeige- und Nachweispflicht weiter verletzen, kann auch dies eine Kündigung rechtfertigen.
Oft ist das Vertrauensverhältnis dann bereits zerrüttet: Falls Sie befürchten, dass Ihr Arbeitgeber behauptet, Ihre AU nicht erhalten zu haben, weil Sie schon auf seiner Abschussliste stehen, schicken Sie diese besser per Einschreiben.
7. Wenn die Krankheit nur vorgetäuscht ist
Wer krank ist, muss sich auch entsprechend verhalten. Sprich, sich so benehmen, dass seine Heilung und schnelle Rückkehr an den Arbeitsplatz ermöglicht wird. Nichts soll die Genesung verzögern.
Bettruhe ist dazu nicht zwingend, sondern körperliche Aktivitäten wie Bewegung durchaus erlaubt: Bei manchen Erkrankungen beschleunigen sie die Genesung.
Auf sehr dünnem Eis dagegen bewegen sich Mitarbeiter, die während der Krankschreibung anderen bezahlten Tätigkeiten nachgehen – und gleichzeitig von Entgeltfortzahlung profitieren.
Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit nur vorzutäuschen ist Betrug gegenüber dem Arbeitgeber – und rechtfertigt regelmäßig die fristlose Kündigung.
Auch Mitarbeiter, die dauerhaft arbeitsunfähig gemeldet sind, aber eine ärztliche Untersuchung zur Überprüfung verweigern, riskieren ihre Kündigung. Bei schwerwiegenden Verstößen kann eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden.
8. Welche Vorgaben muss eine Abmahnung wegen Krankheit einhalten?
Wann ist eine Abmahnung rechtlich wasserdicht? Obwohl auch mündliche Abmahnungen möglich sind, gibt sich kaum ein Arbeitgeber damit zufrieden. Wer abmahnt, muss arbeitsrechtliche Vorgaben präzise umsetzen, unter Benennung von
- Gründen
- konkretem Vorfall
- Ort, Zeitraum, Datum und Uhrzeit
Außerdem muss eine schriftliche Abmahnung als solche überschrieben sein, das Wort „Abmahnung“ also im Schreiben auftauchen.
Genauigkeit ist wichtig, weil sich eine spätere Kündigung nur auf die abgemahnten Pflichtverletzungen, nicht auf andere Verstöße beziehen darf.
9. Was, wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Krankmeldung nicht anerkennt?
Ihre Arbeitsunfähigkeit sei nur vorgetäuscht, um länger Urlaub zu machen? Sie müssen jetzt keine Urlaubstage opfern. Erst muss Ihr Chef dies nachweisen.
Das Recht, die Gründe Ihrer Krankheit zu beurteilen, hat er nicht – was Sie haben, geht Ihren Arbeitgeber schlichtweg nichts an!
Ausnahme: Krankheit und Ursachen erfordern, andere durch sofortiges Handeln zu schützen, wie bei ansteckenden Erkrankungen wie Covid-19.
Seien Sie unbesorgt: Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beweist, dass Sie die Wahrheit sagen. Nur, wenn bewiesen ist, dass die AU z. B. ausgestellt wurde, ohne dass man Sie zuvor untersucht hat, sind Zweifel gerechtfertigt.
Auch Unstimmigkeiten beim Patientennamen rechtfertigen kein Misstrauen: Sie als Patient sind nicht dafür verantwortlich, wenn Ihr Arzt den gelben Schein falsch ausgefüllt hat.
Sogar eine AU, die mehr als drei Tage rückwirkend datiert ist, bedeutet nicht zwingend, dass ein Mitarbeiter seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht.
Erlaubt dagegen: Detektive oder Mitarbeiter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen), die im Arbeitgeberauftrag überprüfen, ob Sie wirklich krank sind. In die Wohnung müssen Sie diese trotzdem nicht lassen.
10. Urlaub abgelehnt? Dann melde ich mich eben krank … Vorsicht!
Sie müssen für eine OP ins Krankenhaus? Den Arbeitgeber im Vorfeld schriftlich dazu zu informieren, versteht sich von selbst.
Allerdings begegnen mir als Fachanwalt für Arbeitsrecht immer wieder Fälle, in denen sich Arbeitnehmer krank melden, weil Ihnen der gewünschte Urlaub nicht gewährt wurde.
Widerstehen Sie der Versuchung, dann Ihre Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit anzukündigen. Denn bei diesem Versuch, den Arbeitgeber zum Einlenken zu bewegen, handelt es sich um nichts weniger als strafbare Nötigung.
11. Sie haben eine Abmahnung wegen Krankheit bekommen?
Verständlich, dass die Emotionen jetzt verrückt spielen! Bewahren Sie Ruhe, statt übereilt zu handeln. Suchen Sie anwaltliche Beratung: Als Fachanwalt für Arbeitsrecht werde ich die Anschuldigungen in Ihrer Abmahnung sorgfältig prüfen.
Anschließend besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen.
Ist die Abmahnung nicht stichhaltig, kann ich diese per Schreiben gegenüber Ihrem Arbeitgeber zurückweisen. Die Abmahnung scheint berechtigt, aber eine fristlose Kündigung steht noch nicht im Raum?
Entschuldigen Sie sich in aller Form – aber unbedingt schriftlich! Auch Betriebs- oder Personalrat können vermittelnd einwirken.
12. Die Kündigung droht? Jetzt anwaltlich beraten lassen …
… um eine Entlassung zu verhindern und Ihre Erfolgsaussichten einer Klage vor dem Arbeitsgericht zu prüfen.
Als Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München habe ich die verantwortungsvolle Aufgabe, abzuwägen, wessen Interesse überwiegt: Das Ihres Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis zu beenden – oder Ihres als Arbeitnehmer.
Ihr Interesse, weiter für diesen Chef zu arbeiten, ist ohnehin mäßig? Dann könnte Ihnen eine vorteilhaft ausgehandelte Abfindung die Kündigung versüßen.
Was auch immer Ihr Ziel ist: Sprechen wir miteinander!
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Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und betreue ich sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber in Unterhaching. Profitieren auch Sie von meinen Erfahrungen und vereinbaren Sie einen Termin unter 089 41 61 56 44 oder per Mail an mail@zametzer-law.de.
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Über den Autor
Markus Maximilan Zametzer gründete im Jahr 2003 seine eigene Kanzlei und spezialisierte sich auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Strafrecht.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Unterhaching berät der erfahrene Anwalt Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer zu sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.