Das Thema Tötungsdelikte und ihre Sanktionierung im Jugendstrafrecht wirft wichtige rechtliche und gesellschaftliche Fragen auf. Die Tötung als schweres Verbrechen ist im deutschen Strafrecht klar geregelt, die rechtliche Bewertung und Strafzumessung ist jedoch gerade bei jugendlichen Tätern oft komplex. Das Jugendstrafrecht verfolgt einen erzieherischen Ansatz, der sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht unterscheidet. Es nimmt Rücksicht auf die geistige und emotionale Reife von Jugendlichen und Heranwachsenden, die sich häufig noch in einer Entwicklungsphase befinden.
Im Mittelpunkt steht die Abwägung zwischen der Schwere der Tat, den individuellen Verhältnissen des Täters und den Zielen von Erziehung und Resozialisierung. Diese spezifische Ausrichtung des Jugendstrafrechts macht es zu einem zentralen Instrument, um junge Straftäter nicht nur zu sanktionieren, sondern ihnen auch die Möglichkeit zu geben, sich positiv in die Gesellschaft zu integrieren.
Haben Sie noch Fragen zum Thema Jugendstrafrecht? Rufen Sie mich an unter 089 41 61 56 44 oder schreiben Sie mir eine Nachricht an mail@zametzer-law.de.
In diesem Beitrag informiert Rechtsanwalt Markus Maximilian Zametzer über den Tatbestand der vorsätzlichen Tötung, was ihn von anderen Tötungsdelikten unterscheidet, welche Ziele das Jugendstrafrecht verfolgt und wie die Strafe für Jugendliche und Heranwachsende bei einem Totschlag bemessen wird.
Inhalt
- Was ist Totschlag?
- Was ist besonders schwerer Totschlag?
- Wie hoch ist die Strafe für Totschlag?
- Was sind die Ziele des Jugendstrafrechts?
- Bis wann wird man nach Jugendstrafrecht bestraft?
- Welche Strafe droht Jugendlichen und Heranwachsenden bei Totschlag?
- Fazit
- FAQ
1. Was ist Totschlag?
Der Totschlag ist ein schweres Verbrechen, das im deutschen Strafrecht in § 212 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist. Der Tatbestand des Totschlags ist erfüllt, wenn ein Mensch vorsätzlich getötet wird, ohne dass die besonderen Merkmale des Mordes (§ 211 StGB) vorliegen. Solange die Mordmerkmale nicht vorliegen, ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen ein Totschlag.
Während der Begriff „Totschlag“ vermuten lässt, dass jemand aktiv zu Tode geschlagen wird, ist dies nicht der Fall. Eine aktive Handlung wie das Schlagen ist nicht erforderlich, so dass auch eine Tötung durch Unterlassen möglich ist.
Abgrenzung des Totschlags von anderen Tötungsdelikten
Um zu klären, wann die Tötung eines Menschen den Straftatbestand des Totschlags erfüllt, muss der Totschlag von anderen Tötungsdelikten abgegrenzt werden, da diese Abgrenzung und Einordnung maßgeblich für die rechtliche Bewertung und die Höhe der Strafe ist.
Im deutschen Strafrecht gibt es verschiedene Tatbestände, die sich mit der Tötung eines Menschen befassen. Diese unterscheiden sich in den subjektiven und objektiven Tatbestandsmerkmalen, die sich auf den Beweggrund, die Umstände und den Vorsatz des Täters beziehen.
Totschlag und Mord
Der wesentliche Unterschied zwischen Totschlag und Mord liegt in den sogenannten Mordmerkmalen, die im Strafgesetzbuch (§ 211 StGB) definiert sind. Ein Mord liegt vor, wenn der Täter die Tötung aus besonderen Beweggründen begeht, die die Tat sittlich besonders verwerflich erscheinen lassen. Solche Merkmale sind Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit oder gemeingefährliche Mittel. Ein Beispiel wäre die Tötung aus Habgier, um sich das Geld des Getöteten zu verschaffen.
Liegen diese Mordmerkmale nicht vor, wird die vorsätzliche Tötung als Totschlag geahndet.
Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge
Bei der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) liegt ein anderes Vorsatzebenen vor. Hier handelt der Täter nur in der Absicht, dem Opfer eine Körperverletzung zuzufügen. Der Tod des Opfers wird weder gewollt noch billigend in Kauf genommen. Der Tod tritt vielmehr unbeabsichtigt als Folge der Verletzung ein.
Ein Beispiel wäre, wenn jemand bei einer körperlichen Auseinandersetzung eine schwere Verletzung zufügt, die schließlich zum Tod des Opfers führt.
Totschlag und fahrlässige Tötung
Bei der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) handelt es sich um eine Tat, bei der der Täter nicht vorsätzlich handelt, sondern durch eine Sorgfaltspflichtverletzung den Tod eines Menschen verursacht. Es fehlt sowohl der Vorsatz zur Körperverletzung als auch der Vorsatz zur Tötung.
Ein klassisches Beispiel für fahrlässige Tötung wäre ein Verkehrsunfall, bei dem der Fahrer durch Unachtsamkeit oder Missachtung der Verkehrsregeln den Tod eines anderen Menschen verursacht.
Abgrenzung der Straftatbestände erforderlich
Die Abgrenzung zwischen diesen Tatbeständen ist oft fließend und bedarf einer detaillierten Einzelfallprüfung durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Insbesondere die subjektiven Beweggründe des Täters sowie die äußeren Umstände der Tat sind für die richtige Einordnung entscheidend. Dies macht die rechtliche Bewertung von Tötungsdelikten äußerst komplex und ist für die Strafzumessung und die Urteilsfindung von großer Bedeutung.
2. Was ist besonders schwerer Totschlag?
Im deutschen Strafrecht gibt es keine direkte Definition des Begriffs „besonders schwerer Totschlag“, obwohl dieser Begriff in § 212 Abs. 2 StGB Verwendung findet. Dennoch wird der Begriff in der Rechtspraxis benutzt, um Fälle der Tötung zu beschreiben, die wegen der Schwere der Tat, der Umstände oder der Ausführung besonders schwer wiegen, ohne jedoch die Mordmerkmale des § 211 StGB zu erfüllen. Eine bloße Nähe zu den Mordmerkmalen reicht jedoch nicht aus.
Ein Totschlag wiegt dann besonders schwer, wenn das Unrecht und die Schuld des Täters außergewöhnlich groß und ebenso verwerflich sind wie bei einem Mord. Gerade aus Schuld und Unrecht müssen sich Gesichtspunkte von besonderem Gewicht ergeben. Ob ein besonders schwerer Fall des Totschlags vorliegt, ist nach den gesamten äußeren und inneren Umständen der Tat und der Person des Täters zu beurteilen.
Beispiele für besonders schwere Fälle des Totschlags sind:
- mehrfache Tötung
- Tötung einer Schwangeren und ihres ungeborenen Kindes
- Tötung der Ehefrau vor den Kindern
- grausame Misshandlung vor der Tötung
- Tötung, die einer Hinrichtung gleichkommt
- zur Verdeckung einer Tötung hat der Täter eine andere Person getötet
Als erfahrener Anwalt für Jugendstrafrecht begleite ich seit Jahren erfolgreich junge Mandanten und ihre Familien in allen strafrechtlichen Angelegenheiten. Gerne stehe ich auch Ihnen zur Seite!
Vereinbaren Sie gleich einen Termin unter 089 41 61 56 44 oder per Mail unter mail@zametzer-law.de.
3. Wie hoch ist die Strafe für Totschlag?
Die Strafandrohung für Totschlag beträgt bei Erwachsenen nach § 212 StGB Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Der Totschlag führt immer zu einer erheblichen Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Die Höchststrafe ist eine lebenslange Freiheitsstrafe, wenn das Gericht eine besonders schwere Schuld des Täters feststellt (besonders schwerer Totschlag, § 212 Abs. 2 StGB). Da diese Strafdrohung der des Mordes entspricht, muss eine ähnlich schwere Schuld vorliegen, um eine so lange Freiheitsstrafe zu rechtfertigen. Das tatsächliche Strafmaß eines Totschlags hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab und kann in bestimmten Fällen höher oder niedriger ausfallen.
In den Fällen des § 213 StGB, dem minder schweren Totschlag, liegt der Strafrahmen bei Erwachsenen zwischen einem und zehn Jahren. Das Gesetz sieht vor, dass die Strafe gemildert werden kann, wenn besondere Umstände vorliegen, die die Tat als weniger schwer erscheinen lassen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Täter durch die Misshandlung oder schwere Beleidigung des Opfers in eine heftige Gemütsbewegung versetzt wurde oder wenn die Tat in einer emotionalen Ausnahmesituation bzw. im Affekt begangen wurde.
Im Jugendstrafrecht fällt die Strafandrohung bei Totschlag geringer aus.
4. So Was sind die Ziele des Jugendstrafrechts?
Das deutsche Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht. Es verfolgt einen erzieherischen Ansatz mit dem Ziel, junge Straftäter zu eigenverantwortlichen und sozial integrierten Mitgliedern der Gesellschaft zu erziehen. Diese Sonderstellung ergibt sich aus der Erkenntnis, dass sich Jugendliche und Heranwachsende in einer Entwicklungsphase befinden, in der impulsives Verhalten, mangelnde Reife und die Beeinflussung durch das soziale Umfeld häufiger vorkommen. Dies spiegelt sich in § 2 JGG wider, der das Ziel des Jugendstrafrechts klar formuliert: Es geht in erster Linie um erzieherische Maßnahmen und nicht um repressive Sanktionen.
Erziehung und Resozialisation im Jugendstrafrecht
Ein zentrales Ziel des Jugendstrafrechts ist die Erziehung des Täters. Strafe wird nicht als Vergeltung verstanden, sondern als Mittel, den Jugendlichen zu einem verantwortungsbewussten Verhalten zu bewegen. Dabei spielt die Resozialisierung eine zentrale Rolle. Maßnahmen wie Sozialstunden, Anti-Aggressionstrainings oder betreute Bewährungsprogramme sollen helfen, den Täter wieder in die Gesellschaft einzugliedern und das Rückfallrisiko zu minimieren.
Ein weiteres Ziel ist die Förderung der Verantwortungsübernahme. Jugendliche sollen lernen, die Folgen ihres Handelns zu verstehen und Verantwortung für ihre Taten zu übernehmen – zum Beispiel durch Wiedergutmachung gegenüber den Opfern oder gemeinnützige Arbeit.
Berücksichtigung von geistiger Reife bei Jugendlichen und Heranwachsenden
Das Jugendstrafrecht vermeidet bewusst eine Stigmatisierung junger Straftäter, da eine frühzeitige Ausgrenzung aus der Gesellschaft die Gefahr weiterer Straftaten erhöhen kann. Stattdessen fördert es die persönliche Reife, indem es die Maßnahmen gezielt auf den Entwicklungsstand des Täters abstimmt und ihm neue Perspektiven eröffnet. Diese erzieherische Ausrichtung macht das Jugendstrafrecht zu einer Besonderheit des deutschen Rechtssystems.
Die Sonderstellung des Jugendstrafrechts ergibt sich aus der Berücksichtigung der besonderen Lebensphase der Täter. Jugendliche und Heranwachsende, also Personen im Alter zwischen 14 und 20 Jahren, befinden sich häufig noch nicht im Stadium der vollen geistigen und emotionalen Reife. Faktoren wie Gruppendruck oder fehlendes Bewusstsein für die Folgen des eigenen Handelns spielen bei Straftaten häufig eine Rolle. Das Jugendstrafrecht trägt diesen Aspekten Rechnung, indem es Strafen nicht als feste Sanktionen, sondern als individuelle Maßnahmen mit erzieherischem Charakter ausgestaltet.
5. Bis wann wird man nach Jugendstrafrecht bestraft?
Bei strafrechtlichen Sanktionen unterscheidet das Jugendstrafrecht zwischen verschiedenen Altersstufen. Kinder unter 14 Jahren gelten in Deutschland als strafunmündig und können für Straftaten nicht strafrechtlich belangt werden.
Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren ist das Jugendstrafrecht zwingend anzuwenden, da das Gesetz davon ausgeht, dass Jugendliche aufgrund ihrer mangelnden geistigen und emotionalen Reife besonders erziehungs- und resozialisierungsbedürftig sind. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren ist das Jugendstrafrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen anzuwenden. In diesem Altersbereich kann auch bereits Erwachsenenstrafrecht angewendet werden.
Bei der Bemessung der Strafe im Jugendstrafrecht stehen die individuelle Reife des Täters und die Ziele der Erziehung und Resozialisierung im Vordergrund. Gesetzliche Grundlage ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG).
Abgrenzung zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht
Bei Heranwachsenden, die zur Tatzeit zwischen 18 und 20 Jahre alt waren, ist abzuwägen, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist. Nach § 105 JGG kann auf Heranwachsende Jugendstrafrecht angewendet werden, wenn festgestellt wird, dass der Täter nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichsteht. Bei dieser Entscheidung spielt auch eine Rolle, wie der Täter die Tat begangen hat. So wird bei schweren Straftaten häufig geprüft, ob der Täter die Tat aus jugendtypischen Motiven wie Gruppendruck, Überforderung oder emotionaler Unreife begangen hat.
6. Welche Strafe droht Jugendlichen und Heranwachsenden bei Totschlag?
Die Strafe für Totschlag bei Jugendlichen und Heranwachsenden richtet sich nach den besonderen Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes. Das genaue Strafmaß richtet sich nach dem Alter und der individuellen Reife des Täters. Für Taten wie Totschlag bedeutet dies, dass die Umstände der Tat, der Entwicklungsstand des Täters und seine persönlichen Verhältnisse eingehend geprüft werden müssen. Insbesondere wird geprüft, ob der Täter in der Lage war, das Unrecht seiner Tat in vollem Umfang einzusehen und danach zu handeln. Dies führt zu einer differenzierten Strafzumessung, die weit über die bloße Betrachtung der Tat hinausgeht.
Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren gilt uneingeschränkt das Jugendstrafrecht. Bei schweren Straftaten wie Totschlag wird in der Regel eine Jugendstrafe verhängt. Diese reicht bei Totschlag von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. In besonders schweren Fällen des Totschlags (§ 212 Abs. 2 StGB), in denen das Erwachsenenstrafrecht eine lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht, kann die Jugendstrafe auf bis zu 15 Jahre erhöht werden.
Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren wird im Einzelfall geprüft, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt. Wird das Jugendstrafrecht angewendet, gelten die gleichen Regelungen wie bei Heranwachsenden: Jugendstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, bei besonders schwerem Totschlag Jugendstrafe bis zu 15 Jahren. Wird dagegen Erwachsenenstrafrecht angewendet, gilt der Strafrahmen des § 212 StGB, der eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe vorsieht.
7. Fazit
- Erziehungsansatz im Jugendstrafrecht: Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht. Es ist auf Erziehung und Resozialisierung ausgerichtet, da sich Jugendliche und Heranwachsende in einer Entwicklungsphase befinden, in der impulsives Verhalten und mangelnde Reife häufig sind. Strafen dienen weniger der Vergeltung als der Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
- Definition und Abgrenzung von Totschlag: Totschlag ist in § 212 StGB geregelt und bezeichnet die vorsätzliche Tötung eines Menschen, bei der die Mordmerkmale (§ 211 StGB) nicht vorliegen. Er unterscheidet sich von Mord, Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässiger Tötung durch den (z.T. fehlenden) Vorsatz und die Umstände der Tat.
- Besonders schwerer Totschlag: Ein besonders schweres Tötungsdelikt liegt vor, wenn Unrecht und Schuld außergewöhnlich hoch sind, aber kein Mordmerkmal vorliegt. Dies ist z.B. bei mehrfachen Tötungen oder besonders grausamen Taten der Fall. In diesen Fällen ist das Unrecht ähnlich hoch wie bei einem Mord, so dass die Strafe ähnlich hoch ist wie bei einem Mord.
- Strafrahmen im Jugendstrafrecht: Bei Jugendlichen (14-17 Jahre) beträgt die Jugendstrafe für Totschlag zwischen 6 Monaten und 10 Jahren. In besonders schweren Fällen kann sie auf bis zu 15 Jahre erhöht werden. Heranwachsende (18-20 Jahre) können je nach Reife und Tatmotivation auch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Der Strafrahmen liegt ebenfalls zwischen 6 Monaten und 10 Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 15 Jahren.
- Abgrenzung zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht: Bei Heranwachsenden wird geprüft, ob ihre Reife und die Umstände der Tat die Anwendung des Jugendstrafrechts rechtfertigen. Ist dies nicht der Fall, kommt Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung, das für Totschlag eine Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren bis lebenslänglich vorsieht.
- Komplexität der Einzelfallprüfung: Die Strafzumessung hängt von individuellen Faktoren wie der Schwere der Tat, dem Entwicklungsstand des Täters und seinen persönlichen Umständen ab. Dies erfordert eine sorgfältige Prüfung durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, um eine gerechte Einordnung und angemessene Bestrafung zu gewährleisten.
8. FAQ
Was ist Totschlag und wie wird er im Strafrecht definiert?
Totschlag ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen ohne Vorliegen der besonderen Mordmerkmale (§ 211 StGB). Er ist in § 212 StGB geregelt und gilt als schweres Verbrechen. Die Tat muss nicht durch aktive Gewaltanwendung wie Schlagen begangen werden, auch Tötungen durch Unterlassen können als Totschlag gelten.
Welche Strafe droht Jugendlichen bei Totschlag?
Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren gilt uneingeschränkt das Jugendstrafrecht. Der Strafrahmen reicht von 6 Monaten bis zu 10 Jahren Jugendstrafe. In besonders schweren Fällen, z.B. bei grausamen Taten, kann die Strafe auf bis zu 15 Jahre erhöht werden. Soweit das Jugendstrafrecht auf Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) Anwendung findet, gelten für sie die gleichen Strafrahmen.
Wann gilt für Heranwachsende Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht?
Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) können nach Jugendstrafrecht bestraft werden, wenn sie nach ihrer geistigen und sittlichen Reife noch einem Jugendlichen gleichstehen oder die Tat jugendtypische Merkmale wie Impulsivität aufweist. Ansonsten gilt das Erwachsenenstrafrecht.
Was ist der Unterschied zwischen Totschlag und Mord?
Der Unterschied liegt in den Mordmerkmalen (§ 211 StGB) wie Heimtücke, niedrige Beweggründe oder Grausamkeit. Fehlen diese Merkmale, wird eine vorsätzliche Tötung als Totschlag bestraft.
Welche Ziele verfolgt das Jugendstrafrecht bei schweren Verbrechen wie Totschlag?
Das Jugendstrafrecht ist erzieherisch ausgerichtet. Es will jugendliche Straftäter resozialisieren, ihre persönliche Reife fördern und sie zu verantwortungsbewussten Mitgliedern der Gesellschaft machen, statt sie nur zu bestrafen.
Was ist ein besonders schwerer Totschlag und wie wird er bestraft?
Ein besonders schweres Tötungsdelikt liegt vor, wenn die Tat besonders grausam oder verwerflich ist, z.B. bei mehrfachen Tötungen oder besonders brutalen Umständen, ohne dass Mordmerkmale vorliegen. Im Jugendstrafrecht kann die Strafe in solchen Fällen auf bis zu 15 Jahre erhöht werden.
Ich vertrete Sie vor Gericht oder biete außergerichtliche Beratung in allen Fragen des Jugendstrafrechts.
Vereinbaren Sie gleich einen Termin unter 089 41 61 56 44 oder per Mail unter mail@zametzer-law.de.
Über den Autor
Markus Maximilan Zametzer gründete im Jahr 2003 seine eigene Kanzlei und spezialisierte sich auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Strafrecht. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Unterhaching berät der erfahrene Anwalt Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer zu sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.