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In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie über die Minijob Kündigung wissen müssen.

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Viele Menschen entscheiden sich in Deutschland für einen Minijob, um noch etwas Geld hinzuzuverdienen oder nach der Geburt eines Kindes nicht vollständig aus dem Beruf auszusteigen.

​Entgegen der häufig zu hörenden Meinung handelt es sich bei einem Minijob um ein reguläres Arbeitsverhältnis.

Das bedeutet, Minijobber haben die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer auch.

Daher gilt ebenfalls die gesetzliche Kündigungsfrist bei einem Minijob.

Inhalt dieser Seite

1. Wie ist die gesetzliche Kündigungsfrist beim Minijob geregelt?
2. Kündigung geringfügige Beschäftigte: Wann ist die Kündigung rechtswirksam?
3. Fristlose Kündigung beim Minijob – das gilt es zu beachten
4. In welcher Form muss die Kündigung für geringfügige Beschäftigung erfolgen?
5. Kündigungsfrist Minijob ohne Vertrag: Wie ist die Rechtslage?
6. Unterstützung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht

1. Wie ist die gesetzliche Kündigungsfrist beim Minijob geregelt?

Der Begriff Minijob definiert nur die Höhe von Arbeitszeit, Gehalt und die Einordnung in das Sozialversicherungsrecht. Das bedeutet, das Arbeitsverhältnis dauert maximal zwei Monate oder 50 Tage im Kalenderjahr oder das Gehalt darf bei einer dauerhaften Beschäftigung 450 Euro im Monat oder 5400 Euro im Jahr nicht übersteigen.

Als Minijobber gelten für Sie dieselben Kündigungsfristen wie bei allen anderen Arbeitnehmern. Sie genießen sowohl den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) als auch den besonderen Kündigungsschutz nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (Teilhabe und Rehabilitation behinderter Menschen), dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) und dem Bundeselterngeld-und Elternzeitgesetz (BEEG).

Für Minijobber und Arbeitgeber gilt die gesetzlich vorgeschriebene Grundkündigungsfrist von vier Wochen. Entweder zum Ende des Kalendermonats oder zum jeweils Fünfzehnten des Monats. Sie beträgt in diesem Fall vier Wochen.

Besteht das Arbeitsverhältnis länger als zwei Jahre, gelten auch beim Minijob je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses folgende Kündigungsfristen:

  • 5 Jahre: 2 Monate
  • 8 Jahre: 3 Monate
  • 10 Jahre: 4 Monate
  • 12 Jahre: 5 Monate
  • 15 Jahre: 6 Monate
  • 20 Jahren: 7 Monate

Beachten Sie dabei, dass in Tarifverträgen eine längere oder eine kürzere Kündigungsfrist für geringfügig Beschäftigte vereinbart werden kann. In jedem Fall darf die Kündigungsfrist auch bei Minijob für den Arbeitnehmer nicht nicht länger sein als für den Arbeitgeber.

Gerichte haben bislang unterschiedliche Meinungen darüber, ob die verlängerten Kündigungsfristen im Minijob auch für Beschäftigungen im Privathaushalt (z.B. Hausangestellte oder Hausgehilfen) gilt.

Auf beim Minijob kann eine Probezeit von höchstens 6 Monaten vereinbart werden. Dann beträgt die Kündigungsfrist für den Minijob nach § 622 BGB zwei Wochen.

2. Kündigung geringfügige Beschäftigte: Wann ist die Kündigung rechtswirksam?

Die Kündigung für geringfügige Beschäftigung unterliegt auch bei den Kündigungsgründen denselben Regularien wie herkömmliche Arbeitsverhältnisse. Im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes ist die Kündigung auch beim Minijob nur dann rechtswirksam, wenn der Grund für die Kündigung in der Person oder dem Verhalten des Minijobbers liegt oder betriebliche Situationen entstehen, die eine Weiterbeschäftigung eines Minijobbers nicht ermöglichen. Dann ist die Kündigung sozial gerechtfertigt.

Wenn Sie eine nicht nachvollziehbare Kündigung im Minijob erhalten haben, haben Sie gemäß § 4 Kündigungsschutzgesetz die Möglichkeit, beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage zu erheben.

Beachten Sie aber, dass die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingegangen sein muss, da sie sonst wirksam wird. Da gilt auch dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet.

Gerne berate oder vertrete ich Sie im Streitfall um Ihre geringfügige Beschäftigung!

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und betreue ich sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber in Unterhaching. Profitieren auch Sie von meinen Erfahrungen und vereinbaren Sie einen Termin unter 089 41 61 56 44 oder per Mail an mail@zametzer-law.de.

3. Fristlose Kündigung beim Minijob – das gilt es zu beachten

Die fristlose Kündigung bei einem Minijob ohne Einhaltung jeglicher Fristen ist nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die fristlose Kündigung eines Minijobs ist dann möglich, wenn eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist oder dem vertraglich vereinbarten Ende der Anstellung nicht zumutbar ist.

Gründe, die eine fristlose Kündigung beim Minijob rechtfertigen, sind zum Beispiel

  • Diebstahl,
  • Beleidigung des Arbeitgebers,
  • Indiskretion bezüglich Betriebsinterna,
  • Mobbing,
  • Bestechlichkeit oder
  • Vortäuschen von Krankheit.

Bevor die Kündigung bei einem Minijob erfolgt, muss in der Regel eine Abmahnung in schriftlicher oder mündlicher Form ergangen sein. Handelt es sich jedoch um einen Grund, der ohnehin eine fristlose Kündigung rechtfertigt, ist eine vorhergehende Abmahnung nicht notwendig.

Eine fristlose Kündigung beim Minijob ist nur innerhalb von zwei Wochen möglich. Sobald der zum Aussprechen der Kündigung Berechtigte Kenntnis von den maßgeblichen Tatsachen erlangt, beginnt die Frist. Der Kündigungsgrund muss auf Verlangen schriftlich mitgeteilt werden.

4. In welcher Form muss die Kündigung für geringfügige Beschäftigung erfolgen?

Das BGB legt fest, dass die Kündigung für geringfügige Beschäftigung der Schriftform bedarf. Eine Kündigung in mündlicher Form oder per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig.

Achten Sie darauf, dass aus dem Schriftstück Ihr Wille hervorgeht, das Arbeitsverhältnis einseitig zu beenden und geben Sie den Kündigungstermin an. Einen Kündigungsgrund müssen Sie nicht angeben.

Arbeitgeber müssen darauf achten, dass die Kündigung von der dazu bevollmächtigten oder berechtigten Person ausgesprochen wird. Damit die Kündigung ihre Wirksamkeit entfaltet, muss der Zugang beweisbar sein.

Übergeben Sie dem Ihre Kündigung im Beisein von Zeugen oder lassen Sie sich den Empfang quittieren. Beachten Sie bei der Kündigung per Einschreiben, dass ein Einwurfeinschreiben den Stellenwert wie ein normaler Brief hat. Bei einem Übergabeeinschreiben, das nicht übergeben werden kann, gilt die Kündigung erst dann als zugestellt, wenn der Empfänger das Schreiben bei der Postfiliale abholt.

Wird diese Abholung unterlassen, handelt der Empfänger unter Umständen rechtsmissbräuchlich. Für Sie besteht bei dieser Methode der Gefahr, dass die Kündigung für geringfügige Beschäftigung nicht termingerecht zugeht.

Benötigen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht in der Nähe von München?

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5. Kündigungsfrist Minijob ohne Vertrag: Wie ist die Rechtslage?

Grundsätzlich kann ein Arbeitsverhältnis auch ohne Arbeitsvertrag zustande kommen. Allerdings hapert es bei Streitigkeiten an der Beweisbarkeit. So könnte ein Arbeitsverhältnis theoretisch geleugnet werden. Der Anwalt für Arbeitsrecht empfiehlt daher immer, ein Arbeitsverhältnis schriftlich zu fixieren.

Die Kündigungsfrist bei einem Minijob ohne Vertrag regelt das BGB. Auch hier gilt die Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende. Als Arbeitgeber müssen Sie bei der Kündigungsfrist beim Minijob ohne Vertrag je nach Beschäftigungsdauer andere Zeitfenster einhalten.

Auch wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht, müssen Sie den Minijob immer in Schriftform kündigen.

6. Unterstützung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sie können oder wollen als Minijobber oder Arbeitgeber die Kündigungsfrist nicht einhalten? In diesem Fall besteht die Möglichkeit, mit einem Anwalt einen Aufhebungsvertrag aufzusetzen.

Falls Sie der Meinung sind, dass Ihre Kündigung für geringfügige Beschäftigung nicht rechtswirksam ist, sollten Sie schnell eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, da sonst die Klagefrist verstreichen kann!

Lassen Sie sich jetzt vom Fachanwalt für Arbeitsrecht umfassend zum Thema Kündigung eines Minijobs beraten!

Wollen Sie eine Minijob Kündigung durchsetzen oder dagegen vorgehen?

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Über den Autor

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München - Markus Maximilian Zametzer

Markus Maximilan Zametzer gründete im Jahr 2003 seine eigene Kanzlei und spezialisierte sich auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Strafrecht.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Unterhaching berät der erfahrene Anwalt Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer zu sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

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