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Kündigung erhalten – was tun? Die wichtigsten Schritte für Arbeitnehmer

von | Juni 23, 2026 | Allgemein, Kündigung

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Sie haben eine Kündigung erhalten und fragen sich, was Sie jetzt tun sollten?

Viele Arbeitnehmer sind nach Erhalt einer Kündigung zunächst verunsichert. Neben finanziellen Sorgen stellt sich die Frage, welche Rechte bestehen und welche Fristen eingehalten werden müssen.

Wichtig ist vor allem eines: Nach Zugang einer Kündigung läuft häufig eine Frist von nur drei Wochen, um rechtlich gegen die Kündigung vorzugehen. Eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dabei helfen, Fehler zu vermeiden und die eigenen Handlungsmöglichkeiten realistisch einzuschätzen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was Arbeitnehmer nach einer Kündigung beachten sollten und welche Schritte jetzt wichtig sind.

Inhalt

  1. Kündigung erhalten – was tun? Das Wichtigste in Kürze
  2. Kündigung erhalten – Ruhe bewahren und keine vorschnellen Entscheidungen treffen
  3. Was tun bei Kündigung? Die Drei-Wochen-Frist ist entscheidend
  4. Kündigung erhalten – was tun beim Arbeitsamt?
  5. Wann ist eine Kündigung unwirksam?
  6. Welche Kündigungsarten gibt es?
  7. Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
  8. Aufhebungsvertrag unterschreiben?
  9. Kündigung während Krankheit
  10. Häufige Fehler nach einer Kündigung
  11. FAQ – Kündigung erhalten: Was tun?

1. Kündigung erhalten – was tun? Das Wichtigste in Kürze

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie:

  1. Das Datum des Zugangs notieren.
  2. Die Kündigung sorgfältig aufbewahren.
  3. Keine weiteren Dokumente ungeprüft unterschreiben.
  4. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beachten.
  5. Sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden.
  6. Die Kündigung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

Nicht jede Kündigung ist wirksam. Arbeitgeber machen in der Praxis immer wieder Fehler, die zur Unwirksamkeit der Kündigung führen können.

2. Kündigung erhalten – Ruhe bewahren und keine vorschnellen Entscheidungen treffen

Eine Kündigung bedeutet nicht automatisch, dass das Arbeitsverhältnis wirksam beendet wurde.

Viele Arbeitnehmer akzeptieren eine Kündigung vorschnell, obwohl gute Erfolgsaussichten bestehen, sich dagegen zu wehren oder eine angemessene Abfindung zu erzielen.

Deshalb sollten Sie insbesondere:

  • keine Aufhebungsverträge ungeprüft unterschreiben,
  • keine voreiligen Erklärungen gegenüber dem Arbeitgeber abgeben,
  • keine Fristen verstreichen lassen.

Bereits eine erste rechtliche Einschätzung kann Klarheit über die Erfolgsaussichten schaffen.

3. Was tun bei Kündigung? Die Drei-Wochen-Frist ist entscheidend

Der wichtigste Punkt nach Erhalt einer Kündigung ist die sogenannte Drei-Wochen-Frist.

Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben.

Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung häufig als wirksam – selbst dann, wenn sie eigentlich rechtswidrig gewesen wäre.

Ein typisches Beispiel: Geht Ihnen die Kündigung am 1. Oktober zu, endet die Klagefrist grundsätzlich am 22. Oktober. Deshalb sollte die Kündigung möglichst zeitnah geprüft werden.

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Kündigungsschutzklage.

4. Kündigung erhalten – was tun beim Arbeitsamt?

Nach Erhalt einer Kündigung sollten Arbeitnehmer sich unverzüglich über ihre Meldepflichten gegenüber der Agentur für Arbeit informieren.

Eine verspätete Meldung kann Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld verursachen.

Neben der Meldung bei der Agentur für Arbeit sollte immer geprüft werden, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist und ob rechtliche Schritte sinnvoll sind.

Weiterführende Informationen stellt die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.

5. Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Nicht jede Kündigung hält einer rechtlichen Überprüfung stand.

Eine Kündigung kann beispielsweise unwirksam sein, wenn:

  • die gesetzliche Schriftform nicht eingehalten wurde,
  • der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört wurde,
  • sozial gerechtfertigte Gründe fehlen,
  • Sonderkündigungsschutz besteht,
  • die Kündigungsfrist falsch berechnet wurde.

Ob eine Kündigung wirksam ist, lässt sich regelmäßig nur anhand der Umstände des Einzelfalls beurteilen.

6. Welche Kündigungsarten gibt es?

Für Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, um welche Art von Kündigung es sich handelt.

Ordentliche Kündigung

Die Beendigung erfolgt unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

Fristlose Kündigung

Das Arbeitsverhältnis soll sofort beendet werden.

Weitere Informationen zur fristlosen Kündigung finden Sie hier.

Betriebsbedingte Kündigung

Der Arbeitgeber beruft sich auf betriebliche Gründe.

Änderungskündigung

Der Arbeitgeber kündigt das bestehende Arbeitsverhältnis und bietet gleichzeitig eine Fortsetzung zu geänderten Bedingungen an.

7. Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass nach jeder Kündigung automatisch eine Abfindung gezahlt werden muss.

Das ist rechtlich nicht zutreffend.

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in bestimmten Ausnahmefällen.

Dennoch werden im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren häufig Abfindungen vereinbart.

Ob und in welcher Höhe eine Abfindung erreichbar ist, hängt unter anderem ab von:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit,
  • Position im Unternehmen,
  • wirtschaftlicher Situation des Arbeitgebers,
  • Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.

8. Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nicht selten wird Arbeitnehmern neben einer Kündigung ein Aufhebungsvertrag vorgelegt.

Ein Aufhebungsvertrag sollte niemals ohne vorherige Prüfung unterschrieben werden.

Neben dem Verlust von Kündigungsschutzrechten können auch Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld entstehen.

Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag zum Aufhebungsvertrag.

9. Kündigung während Krankheit

Viele Arbeitnehmer glauben, eine Kündigung während einer Krankschreibung sei grundsätzlich unzulässig.

Dies ist jedoch nicht der Fall.

Auch während einer Arbeitsunfähigkeit kann eine Kündigung ausgesprochen werden.

Ob sie wirksam ist, hängt von den Umständen des jeweiligen Falls ab.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag zur Kündigung während Krankheit.

10. Häufige Fehler nach einer Kündigung

Die Kündigung ignorieren

Fristen laufen unabhängig davon, ob Sie die Kündigung akzeptieren oder nicht.

Einen Aufhebungsvertrag ungeprüft unterschreiben

Dadurch können erhebliche Nachteile entstehen.

Die Meldung bei der Agentur für Arbeit vergessen

Dies kann Auswirkungen auf den Bezug von Arbeitslosengeld haben.

Keine rechtliche Prüfung veranlassen

Viele Arbeitnehmer erfahren erst nach einer anwaltlichen Prüfung, dass die Kündigung angreifbar ist.

11. FAQ – Kündigung erhalten: Was tun?

Muss ich die Kündigung unterschreiben?

Nein. Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt grundsätzlich nicht von Ihrer Unterschrift ab.

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?

Regelmäßig muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben werden.

Habe ich automatisch Anspruch auf eine Abfindung?

Nein. Ein Anspruch besteht nur in bestimmten Ausnahmefällen.

Kann ich nach einer Kündigung krankgeschrieben werden?

Ja. Eine Arbeitsunfähigkeit kann auch nach Erhalt einer Kündigung vorliegen.

Ist eine Kündigung per E-Mail wirksam?

Nein. Eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf grundsätzlich der Schriftform.

Wann muss ich mich beim Arbeitsamt melden?

Die Meldung sollte unverzüglich nach Kenntnis der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Die Kosten hängen vom Einzelfall und dem Streitwert ab. Gerne informieren wir Sie hierzu im Rahmen einer Erstberatung.

Kann ich trotz Kündigung Urlaub nehmen?

Offene Urlaubsansprüche bestehen grundsätzlich fort und müssen berücksichtigt werden.

Bildquelle: ChatGPT

Über den Autor

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München - Markus Maximilian Zametzer Markus Maximilan Zametzer gründete im Jahr 2003 seine eigene Kanzlei und spezialisierte sich auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Strafrecht. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Unterhaching berät der erfahrene Anwalt Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer zu sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

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