An eine Kündigung sind im Arbeitsrecht bestimmte tatsächliche und rechtliche Folgen geknüpft. Dem Kündigungsschreiben kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, insbesondere bei der arbeitgeberseitigen Kündigung. In aller Regel setzt dieses Schreiben – die Kündigung in schriftlicher Form – den gesamten Prozess für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erst in Gang.
Deshalb ist das Kündigungsschreiben arbeitsrechtlich mit einigen rechtlichen Voraussetzungen verbunden.
Aufgrund der Bedeutung des Kündigungsschreibens ist es in vielen Fällen angeraten, bei arbeitgeberseitigen Kündigungen die Einhaltung von Formerfordernissen bei der schriftlichen Kündigung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen.
Erfahren Sie in diesem Beitrag, worauf es zu achten gilt.
Inhalt dieser Seite
1. Das Kündigungsschreiben – kann ein Arbeitnehmer auch mündlich gekündigt werden?
2. Formelle Anforderungen an das Kündigungsschreiben durch den Arbeitgeber
3. Das Kündigungsschreiben und sein Zugang
4. Das Kündigungsschreiben – der Arbeitnehmer kündigt
5. Kündigungsschreiben – Arbeitnehmer sollten es beim Anwalt prüfen lassen
1. Das Kündigungsschreiben – kann ein Arbeitnehmer auch mündlich gekündigt werden?
Das Arbeitsrecht verlangt für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses immer die Schriftform. Nur in wenigen ganz besonderen Ausnahmefällen haben die Arbeitsgerichte mündliche Kündigungen anerkannt. Die Wirksamkeit ergab sich in diesen Urteilen aus einer besonderen ungewöhnlichen Kündigungssituation heraus.
Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer sind deshalb gut beraten, sich auf keinen Fall auf die Wirksamkeit einer mündlichen Kündigung zu verlassen.
Wenn Sie als Arbeitnehmer mündlich gekündigt werden, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, um potenzielle rechtliche Schritte mit ihrem Anwalt zu klären.
Die Frage der Wirksamkeit einer Kündigung ist eng mit dem Zugang einer Kündigung verbunden. Von dem Datum des Zugangs an läuft die dreiwöchige Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage.
Sie sollten deshalb in jedem Fall nach einer mündlichen oder schriftlichen Kündigung rechtsanwaltliche Unterstützung suchen.
Warten Sie nach einer Kündigung nicht lange ab, bevor Sie sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.
Nach Ablauf der Dreiwochenfrist kann keine Kündigungsschutzklage mehr erhoben werden, so dass Sie bei einem Versäumnis riskieren, sich nicht mehr umfassend gegen eine Kündigung wehren zu können.
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2. Formelle Anforderungen an das Kündigungsschreiben durch den Arbeitgeber
Rechtlich betrachtet ist ein Kündigungsschreiben eine einseitige Willenserklärung, mit der der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärt. Solche einseitigen Willenserklärungen sind empfangsbedürftig, sie müssen dem Adressaten – bei einer Kündigung – Ihnen als Arbeitnehmer also zugehen. Das Schriftformerfordernis verlangt auch, dass das Schriftstück von dem Kündigenden persönlich unterzeichnet wird.
Hier kann unter Umständen auch ein Vertreter das Schriftstück unterzeichnen, wobei die Vertretungsverhältnisse eindeutig erkennbar und geklärt sein müssen.
Das Schriftformerfordernis steht einer Kündigung per Fax, mit eingescannter Unterschrift, über das Telefon oder wie inzwischen auch schon praktiziert, über WhatsApp normalerweise entgegen.
Entgegen einer landläufigen Annahme müssen die Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben nicht aufgeführt werden.
Ausnahmen gelten für eine Kündigung im Ausbildungsverhältnis und eine Kündigung während des Mutterschutzes. Gerade im Zusammenhang mit außerordentlichen Kündigungen spielen die Kündigungsgründe jedoch eine Schlüsselrolle. Oft ist es aber aus taktischen Gründen ratsam, dennoch keinen Kündigungsgrund anzugeben. Der kann dann im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht immer noch mitgeteilt gegeben werden.
In dem Kündigungsschreiben, das dem Arbeitnehmer zugeht, muss erklärt werden, zu welchem Datum gekündigt wird. Hier sind Kündigungsfristen zu beachten. Das gilt jedenfalls besonders bei einer ordentlichen fristgemäßen Kündigung.
3. Das Kündigungsschreiben und sein Zugang
Das Kündigungsschreiben muss dem Arbeitnehmer zugehen. Die Frage des Zugangs einer Kündigung führt häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Nach dem Datum des Zugangs entscheidet sich die Frage, ab wann die Kündigung wirksam ist und ab wann die Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage läuft.
Bei der Frage des Zugangs sind verschiedene Alternativen zu unterscheiden:
- Der Arbeitgeber übergibt die Kündigung das Kündigungsschreiben an den Arbeitnehmer persönlich. Der Zugang entspricht dem Datum der Übergabe.
- Bei einer Kündigung unter Abwesenden – das Kündigungsschreiben an den Arbeitnehmer wird in den Briefkasten eingeworfen und nicht persönlich übergeben – geht das Schreiben als zugegangen, wenn der Empfänger von dem Schreiben Kenntnis nimmt. Das ist in der Regel der Zeitpunkt, an dem er den Brief öffnet und das Schreiben lesen kann.
Ein Zugang wird auch schon dann angenommen, wenn die Kündigung in den Machtbereich, also meistens in den Briefkasten, des Arbeitnehmers gelangt.
Man geht hier davon aus, dass jemand zu einem bestimmten Zeitpunkt unter gewöhnlichen Umständen von dem Schreiben Kenntnis nehmen kann. Wird beispielsweise ein Kündigungsschreiben für den Arbeitnehmer erst in den Abendstunden in den Briefkasten eingeworfen, wird man unter gewöhnlichen Umständen annehmen, dass der Empfänger seinen Briefkasten erst wieder am nächsten Tag leert. Der Zugang wird dann für diesen Tag angenommen.
Das Datum, auf den das Kündigungsschreiben datiert ist, ist für den Zugang nicht relevant.
4. Das Kündigungsschreiben – der Arbeitnehmer kündigt
Wenn Sie als Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigen möchten, müssen Sie sich ebenfalls an das Schriftformerfordernis halten. Ihre Kündigung muss im Regelfall schriftlich erfolgen, und Sie müssen Ihre Kündigung eigenhändig unterzeichnen.
Arbeitnehmer müssen in dem Schreiben eine Beendigungsfrist bezeichnen und das Kündigungsschreiben muss dem Empfänger – dem Arbeitgeber – zugehen. Dabei kommt es auch darauf an, wer für den Empfang der Kündigung im Unternehmen zuständig ist.
Rechtlich sicher gehen Sie beim Zugang, wenn Sie als Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben persönlich übergeben und sich den Empfang bestätigen lassen.
5. Kündigungsschreiben – Arbeitnehmer sollten es beim Anwalt prüfen lassen
Sie haben ein Kündigungsschreiben erhalten? Oder Sie wollen ein rechtsgültiges Kündigungsschreiben erstellen?
Idealerweise kontaktieren Sie mit dem Kündigungsschreiben als Arbeitnehmer einen arbeitsrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt. Warten Sie nicht zu, sondern nehmen Sie unverzüglich Kontakt auf.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft das Kündigungsschreiben auf Formfehler, die unter Umständen zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Außerdem hilft er Ihnen dabei, die entsprechenden Fristen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und auch für die Erhebung der Kündigungsschutzklage eindeutig festzustellen.
Nehmen Sie auch rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch, wenn Sie gerade kein Kündigungsschreiben erhalten haben, aber eine Kündigung in anderer Form ausgesprochen wurde.
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Über den Autor
Markus Maximilan Zametzer gründete im Jahr 2003 seine eigene Kanzlei und spezialisierte sich auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Strafrecht.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Unterhaching berät der erfahrene Anwalt Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer zu sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.