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Betriebsübergang nach §613a BGB: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssen

Betriebsübergang nach §613a BGB: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssen

Ein Betriebsübergang nach § 613a BGB tritt auf, wenn ein Betrieb oder Teil davon an einen neuen Inhaber übergeht. Arbeitsverträge bleiben unverändert bestehen, der neue Arbeitgeber übernimmt alle Rechte und Pflichten. Eine Informationspflicht besteht für Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern. Ein Widerspruchsrecht erlaubt es den Arbeitnehmern, den Übergang abzulehnen.

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Schwanger in der Probezeit – Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Kündigung

Schwanger in der Probezeit – Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Kündigung

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Maximilian Zametzer informiert in diesem Beitrag über die besondere Herausforderung, die Arbeitgeber und schwangere Arbeitnehmerinnen während der Probezeit erwarten, klärt über die möglichen Folgen für das Arbeitsverhältnis und über die Kündigung einer schwangeren Mitarbeiterin in der Probezeit auf.

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